Wärmepumpe Förderung Rechner 2026: Zuschuss nach neuen KfW-Regeln berechnen

Wärmepumpe Förderung Rechner 2026: Zuschuss nach neuen KfW-Regeln berechnen

Stand:

Update Juli 2026: Die KfW-Heizungsförderung wurde zum 21. Juli 2026 angepasst. Unser Förderrechner berücksichtigt die neuen Regeln mit 30 % Grundförderung, dem neuen Förderhöchstbetrag von 28.000 €, dem gestaffelten Einkommensbonus, dem Familienzuschlag und dem reduzierten Klimageschwindigkeitsbonus von zunächst 16 %. Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen. 


Mit unserem Wärmepumpe Förderung Rechner 2026 berechnen Sie, wie hoch Ihr möglicher KfW-Zuschuss nach den neuen Förderbedingungen ausfallen kann. Der Rechner berücksichtigt die Grundförderung, den Einkommensbonus, den Familienzuschlag, den Klimageschwindigkeitsbonus und den förderfähigen Höchstbetrag.

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die Heizungsförderung. Die Grundförderung bleibt bei 30 %, der Förderhöchstbetrag wurde jedoch angepasst und mehrere Bonusbestandteile haben sich geändert. Deshalb sollten Eigentümer ihre mögliche Förderung neu berechnen, bevor sie eine Wärmepumpe planen oder ein Angebot annehmen.

Schritt 1 von 3
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Klimabonus-Status
✓ Qualifiziert
Klimabonus-Satz
+16 %
Gesamt-Förderung (Schätzung)
46 %
Jahre
✓ Klimabonus +16 % qualifiziert (Anlage 22 Jahre alt)
Für regionale Förderprogramme & passende Fachbetriebe
SSL-verschlüsselt
·BEG/KfW 458, Stand 07/2026·
4.8/5

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Wärmepumpen-Förderung berechnen: So funktioniert der Rechner

Mit dem Wärmepumpen-Förderrechner können Sie abschätzen, wie hoch Ihr möglicher Zuschuss für eine neue Wärmepumpe ausfallen kann. Der Rechner berücksichtigt die neuen KfW-Förderbedingungen, die seit dem 21. Juli 2026 gelten. Dazu gehören die Grundförderung, der Klimageschwindigkeitsbonus, der Einkommensbonus, der Familienzuschlag und der neue Förderhöchstbetrag. Die KfW hat die Heizungsförderung für Privatpersonen im Produkt 458 zum 21.07.2026 angepasst.

Wichtig ist: Der Rechner liefert eine Orientierung, ersetzt aber keine verbindliche Förderzusage. Entscheidend sind immer die aktuellen Förderbedingungen der KfW, die Angaben in der Bestätigung zum Antrag und die tatsächliche Bewilligung.

Update Juli 2026: Neue Förderregeln im Rechner berücksichtigt

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Bedingungen für die Heizungsförderung. Die Grundförderung bleibt bei 30 %, der Förderhöchstbetrag für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit liegt jedoch nur noch bei 28.000 €. Bei Mehrfamilienhäusern gelten zusätzlich 15.000 € für die zweite bis sechste Wohneinheit und 8.000 € ab der siebten Wohneinheit.

Außerdem wurden die Bonusförderungen angepasst. Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt bis zum 31. Januar 2027 zunächst 16 % und sinkt danach halbjährlich. Der Einkommensbonus liegt je nach zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen bei 40 %, 30 % oder 10 %. Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind können durch den Familienzuschlag in eine bessere Einkommensstufe rutschen.

Der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag entfallen seit dem 21. Juli 2026. Für Wärmepumpen soll ab dem ersten Quartal 2027 außerdem ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Dann soll die Grundförderung für alle Wärmepumpen auf 15 % sinken; innerhalb der EU gefertigte Wärmepumpen sollen zusätzlich einen Wertschöpfungsbonus von 15 % erhalten.

Welche Angaben braucht der Förderrechner?

Damit der Rechner Ihre mögliche Förderung möglichst realistisch abschätzen kann, benötigen Sie einige grundlegende Angaben zum Gebäude, zur geplanten Wärmepumpe und zu Ihrem Haushalt. Besonders wichtig sind die Investitionskosten, die Anzahl der Wohneinheiten, die Art der alten Heizung, die Selbstnutzung und das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen.

Angabe

Warum wichtig?

Kosten der Wärmepumpe

Grundlage für die Berechnung der förderfähigen Kosten.

Anzahl der Wohneinheiten

Bestimmt den maximal förderfähigen Höchstbetrag.

Art der alten Heizung

Entscheidend für den Klimageschwindigkeitsbonus.

Selbstnutzung

Voraussetzung für Einkommensbonus und Klimageschwindigkeitsbonus.

Haushaltsjahreseinkommen

Bestimmt die Höhe des Einkommensbonus.

Minderjähriges Kind im Haushalt

Kann durch den Familienzuschlag die Einkommensgrenze erhöhen.

Antragsdatum

Wichtig, weil Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus ab 2027 sinken.

Wie berechnet sich die KfW-Förderung?

Die KfW-Förderung setzt sich aus einer Grundförderung und möglichen Boni zusammen. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. Bei einem Einfamilienhaus werden aktuell maximal 28.000 € berücksichtigt. Daraus ergibt sich eine Grundförderung von bis zu 8.400 €.

Zusätzlich können je nach Fall weitere Förderbestandteile hinzukommen. Dazu zählen vor allem der Klimageschwindigkeitsbonus und der Einkommensbonus. Für die Kombination aus Grundförderung und Bonusförderung gilt grundsätzlich eine Obergrenze von 70 % der förderfähigen Kosten. Für selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem Einkommen kann die Obergrenze unter bestimmten Bedingungen bis zu 80 % betragen.

Förderbestandteil

Neue Regelung

Grundförderung

30 %

Förderhöchstbetrag Einfamilienhaus / erste Wohneinheit

28.000 €

Maximale Grundförderung

8.400 €

Klimageschwindigkeitsbonus bis 31.01.2027

16 %

Einkommensbonus

40 %, 30 % oder 10 %

Familienzuschlag

+10.000 € auf die Einkommensgrenze

Maximale Förderung regulär

bis 70 %

Maximale Förderung bei niedrigem Einkommen

bis 80 %

Grundförderung: 30 % Zuschuss

Die Grundförderung ist der wichtigste Förderbestandteil. Sie beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten. Für ein Einfamilienhaus beziehungsweise die erste Wohneinheit werden aktuell maximal 28.000 € berücksichtigt. Das bedeutet: Auch wenn Ihre Wärmepumpe mehr kostet, wird der Zuschuss nur bis zu dieser Grenze berechnet.

Beispiel: Kostet die Wärmepumpe 24.000 €, werden 30 % von 24.000 € berechnet. Kostet sie 32.000 €, werden nur 28.000 € angesetzt. Die maximale Grundförderung beträgt damit 8.400 €.

Einkommensbonus: Wer bekommt 40 %, 30 % oder 10 %?

Der Einkommensbonus gilt für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer. Entscheidend ist das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen. Je niedriger das Einkommen ist, desto höher fällt der Bonus aus.

Zu versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen

Einkommensbonus ohne Kind

Einkommensbonus mit minderjährigem Kind

bis 30.000 €

40 %

40 %

30.001 bis 40.000 €

30 %

40 %

40.001 bis 50.000 €

10 %

30 %

50.001 bis 60.000 €

kein Einkommensbonus

10 %

ab 60.001 €

kein Einkommensbonus

kein Einkommensbonus

Der Einkommensbonus wird zusätzlich zur Grundförderung berechnet. Allerdings gilt auch hier die jeweilige Förderobergrenze. Der Rechner berücksichtigt deshalb nicht nur die einzelnen Prozentsätze, sondern auch die maximale förderfähige Summe.

Familienzuschlag: Was gilt für Haushalte mit Kindern?

Der Familienzuschlag ist kein zusätzlicher Zuschuss in Euro und auch kein zusätzlicher Prozentbonus. Er erhöht die Einkommensgrenze rechnerisch um 10.000 €, wenn in der selbstgenutzten Wohneinheit mindestens ein minderjähriges Kind lebt. Dadurch können Familien in eine bessere Stufe beim Einkommensbonus rutschen.

Beispiel: Ein Haushalt mit einem minderjährigen Kind und einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 € kann durch den Familienzuschlag so behandelt werden, als läge das relevante Einkommen bei 30.000 €. Dadurch ist ein Einkommensbonus von 40 % statt 30 % möglich.

Klimageschwindigkeitsbonus: Wie hoch ist der Bonus 2026?

Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt seit dem 21. Juli 2026 zunächst 16 % der förderfähigen Kosten. Er kann gewährt werden, wenn eine funktionsfähige alte Öl-, Kohle-, Gas-Etagen-, Nachtspeicher-, mindestens 20 Jahre alte Gasheizung oder Biomasseheizung ersetzt und fachgerecht demontiert wird.

Ab dem 01. Februar 2027 sinkt der Klimageschwindigkeitsbonus halbjährlich um 4 Prozentpunkte. Ab dem 01. August 2028 wird kein Klimageschwindigkeitsbonus mehr gewährt.

Zeitraum

Klimageschwindigkeitsbonus

21.07.2026 bis 31.01.2027

16 %

ab 01.02.2027

12 %

ab 01.08.2027

8 %

ab 01.02.2028

4 %

ab 01.08.2028

0 %


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Welche Boni entfallen seit Juli 2026?

Seit dem 21. Juli 2026 entfallen der bisherige Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag. Diese Förderbestandteile sollten deshalb bei neuen Anträgen nicht mehr in die Berechnung einbezogen werden.

Für Eigentümer bedeutet das: Die Förderung konzentriert sich stärker auf Grundförderung, Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus. Gleichzeitig wird der Förderhöchstbetrag abgesenkt. Deshalb kann die neue Förderung je nach Haushalt niedriger ausfallen als nach den bisherigen Regeln.

Beispielrechnung: Förderung für eine Wärmepumpe berechnen

Ein Einfamilienhausbesitzer plant den Einbau einer Wärmepumpe für 32.000 €. Da bei einem Einfamilienhaus aktuell maximal 28.000 € förderfähig sind, wird die Förderung nur auf Basis dieses Höchstbetrags berechnet.

Position

Wert

Kosten der Wärmepumpe

32.000 €

Förderfähiger Höchstbetrag

28.000 €

Grundförderung

30 %

Klimageschwindigkeitsbonus

16 %

Einkommensbonus

abhängig vom Einkommen

Maximal mögliche Förderung

bis 22.400 €

Erfüllt der Haushalt die Voraussetzungen für die maximale Förderung von 80 %, ergibt sich ein Zuschuss von 22.400 €. Ohne Einkommensbonus fällt die Förderung entsprechend niedriger aus. Die KfW nennt selbst einen Zuschuss von bis zu 80 % der förderfähigen Kosten bei bestimmten Voraussetzungen.

Warum ist der Förderrechner nur eine Orientierung?

Der Rechner kann die wichtigsten Förderregeln abbilden, aber keine verbindliche Förderzusage geben. Dafür sind die offiziellen Angaben der KfW, die Bestätigung zum Antrag, die technischen Mindestanforderungen und die konkrete Prüfung im Förderverfahren entscheidend.

Vor dem Antrag müssen Eigentümer in der Regel eine Expertin oder einen Experten für Energieeffizienz oder ein Fachunternehmen beauftragen. Diese erstellen die Bestätigung zum Antrag. Darin werden unter anderem Angaben zur geplanten Heizung, zu den förderfähigen Kosten und zur Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt.

Deshalb gilt: Nutzen Sie den Rechner für eine erste Einschätzung. Vor einer Investitionsentscheidung sollten Sie die Förderung aber immer mit einem Fachbetrieb, Energieberater oder der KfW-Förderinformation prüfen.

Was sollten Eigentümer nach der Berechnung tun?

Nach der Berechnung sollten Eigentümer nicht nur auf die Zuschusshöhe schauen, sondern das gesamte Projekt prüfen. Eine hohe Förderung bringt wenig, wenn die Wärmepumpe später nicht effizient läuft oder falsch dimensioniert ist.

Schritt

Empfehlung

1. Ergebnis prüfen

Förderhöhe und Eigenanteil realistisch einordnen.

2. Heizlast berechnen lassen

Die Wärmepumpe muss zur tatsächlichen Heizlast passen.

3. Angebote vergleichen

Preis, Leistung, Jahresarbeitszahl und Komponenten prüfen.

4. Förderbedingungen prüfen

KfW-Regeln und Voraussetzungen vor Antragstellung kontrollieren.

5. Fachbetrieb beauftragen

BzA und technische Planung vorbereiten lassen.

6. Wirtschaftlichkeit bewerten

Förderung, Stromkosten, Effizienz und Betriebskosten gemeinsam betrachten.

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