Kapitel 6: Förderung
BAFA & KfW Förderung für eine Wärmepumpe

Arian Elezkurtaj
Stand:
17.10.25
Die BAFA- und KfW-Förderung sind zwei "Arme" der BEG (= Bundesförderung für effiziente Gebäude) und können zusammen genutzt werden. Für dieselben Kosten, darf jedoch nur eines der beiden Förderprogramme fördern.
Zusammenfassung
Die BAFA-Förderung unterstützt Sanierungsmaßnahmen wie Dämmung, Fenster, Anlagentechnik oder Heizungsoptimierung. Mit iSFP steigt der Zuschuss von 15 auf 20 Prozent.
Die KfW-Förderung gilt für den Heizungstausch und bietet Zuschüsse oder Kredite. Sie kann mit der BAFA-Förderung kombiniert werden.
Über die KfW sind bis zu 70 % Förderung möglich, maximal jedoch 30.000 € förderfähig, also höchstens 21.000 € Zuschuss.
Es gibt mehrere Bonusse: 30 % Grundförderung, 20 % Klimageschwindigkeitsbonus, 5 % Effizienzbonus und 30 % Einkommensbonus. Kombinierbar bis zu 70 %.
Mit den richtigen Förderkombinationen lässt sich der Eigenanteil deutlich senken, was Wärmepumpen finanziell besonders attraktiv macht.
Die BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe
Die BAFA-Förderung unterstützt einzelne Sanierungsmaßnahmen am Haus. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) können diese Maßnahmen zusätzlich bezuschusst werden. Zu den geförderten Maßnahmen gehören vor allem:
Gebäudehülle (Dämmung von Außenwänden, Dach-/Geschoss-/Bodenflächen; neue Fenster, Außentüren; außenliegender Sonnenschutz)
Anlagentechnik (ohne Heizung) (z. B. Lüftungsanlagen mit Wärme-/Kälterückgewinnung, digitale Systeme „Efficiency Smart Home“)
Heizungsoptimierung an bestehenden Anlagen (z. B. hydraulischer Abgleich, Pumpentausch, Leitungsdämmung, Regelungstechnik; zusätzlich Emissionsminderung bei Biomassefeuerungen)
Gebäudenetze (Errichtung/Umbau/Erweiterung)
Wer kann einen Antrag zur BAFA Förderung stellen?
Kurz gesagt können alle, die die Maßnahmen bezahlen den Antrag stellen:
Eigentümer
WEGs (= Wohnungseigentümergemeinschaft)
Unternehmen
Gemeinnützige Träger und Kommunen
Bei kommunalen Projekten auch Stadtstaaten (z.B. Berlin, Hamburg, Bremen)
Wie hoch ist die BAFA Förderung für einer Wärmepumpe?
Für Sanierungen an der Gebäudehülle, der Anlagentechnik ohne Heizung oder bei der Heizungsoptimierung gibt es 15 Prozent Zuschuss auf die förderfähigen Kosten. Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Zuschuss um weitere 5 Prozent.
Die Investition muss mindestens 300 Euro brutto betragen. Bei Biomasseheizungen werden Maßnahmen zur Staubminderung sogar mit bis zu 50 Prozent gefördert. Pro Wohneinheit liegt die maximale Fördersumme bei 30.000 Euro, mit iSFP bei bis zu 60.000 Euro.
Maßnahme | Fördersatz | iSFP-Bonus |
|---|---|---|
Gebäudehülle | 15% | 5% |
Anlagentechnik (ohne Heizung) | 15% | 5% |
Heizungsoptimierung | 15% | 5% |
Heizungsoptimierung – Biomasse (Staubemissionsminderung) | 50% | – |
Was ist der Unterschied zwischen BAFA und der KfW?
Die BAFA fördert Zuschüsse für Einzelmaßnahmen am bestehenden Gebäude ohne Heizung wie z.B. Dämmung und Fenster (Gebäudehülle). Diese Maßnahmen sind entscheident für die Effizienz und somit auch die Amortisationszeit der Eingebauten Wärmepumpe.
Die KfW ist zuständig für den eigentlichen Heizungsaustausch (z.B. Wärmepumpe, Biomasse). Sie bietet zudem auch Kredite für Sanierung und Neubauten.
Wichtig zu wissen ist, dass für die Maßnahmen nicht doppelt gefördert werden kann. Man kann sie kombinieren, wenn man die Maßnahmen sinnvoll aufteilt.
Die KfW Förderung für eine Wärmepumpe
Mit der KfW-Förderung wird der Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung einfacher. Sie bietet im allgemeinen Zuschüsse und günstige Kredite für Privatpersonen, Unternehmen sowie Kommunen an.
Für selbstnutzende Eigentümer und Vermieter sind folgende KfW Programme wichtig:
Gebäudetyp | Zielgruppe | Programm Nr. | Art der Förderung | Förderung / Zweck | Kredithöhe / Konditionen |
|---|---|---|---|---|---|
Bestandsgebäude | Selbstnutzende Eigentümer | 458 | Zuschuss | Austausch alter Heizung gegen Wärmepumpe | Bis 70 % Zuschuss, max. 30.000 € |
Bestandsgebäude | Selbstnutzende Eigentümer | 358 / 359 | Ergänzungskredit | Finanzierung der Restkosten nach Zuschuss (Einbau, Planung, Umfeldmaßnahmen) | Bis 120.000 € pro Wohneinheit |
Bestandsgebäude | Vermieter / Wohnungsunternehmen | 459 | Zuschuss | Heizungstausch gegen Wärmepumpe in vermieteten Wohngebäuden | Bis 35 % Zuschuss |
Bestandsgebäude | Vermieter / Wohnungsunternehmen | 523 | Ergänzungskredit | Finanzierung der Restkosten nach Zuschuss | Hoher Kreditrahmen, zinsgünstig |
Neubauten | Alle Bauherren / Privatpersonen | 297 / 298 | Kredit | Neubauten mit klimafreundlicher Heizung (z. B. Wärmepumpe, keine fossilen Energien) | Bis 150.000 € pro Wohneinheit |
Neubauten | Familien mit Kindern | 300 | Kredit | Zusätzlicher Kredit für klimafreundliche Neubauten mit Wärmepumpe (einkommensabhängig) | Bis 270.000 € |
Förderhöhe der KfW
Durch die BEG-Richtlinie gibt es bei der KfW-Förderung eine feste Obergrenze. Die einzelnen Fördersätze können zwar kombiniert werden, insgesamt sind aber maximal 70 % der förderfähigen Kosten möglich. Als förderfähig gelten Kosten bis zu 30.000 €.
Grundförderung 30%: Steht jedem Selbstnutzendem Eigentümer (Privatperson), Unternehmen, Kommune grundsätzlich zu.
Klimageschwindigkeitsbonus 20%: Bei Austausch einer funktionierenden Öl-/Kohle-/Nachtspeicherheizung. Bei Austausch einer Gas-/ Biomassenheizung muss die Heizung mindestens 20 Jahre alt sein. (Selbstnutzende Eigentümer)
Effizienzbonus 5%: Bei besonders effizienten Wärmepumpen wie Grundwasser-/ oder Erdwärmepumpen. Ebenfalls bei Wärmepumpen mit natürlichen Kältemittel.
Einkommensbonus 30%: Wenn ihr versteuerndes Haushaltsjahreseinkommen maximal 40.000 € beträgt. (Selbstnutzende Eigentümer)
Hinweis: Für Unternehmen, Vermieter und Kommunen gelten andere Programme (Nr. 459, 533, 422). Diese enthalten keinen Einkommens- und Klimageschwindigkeitsbonus. Demnach liegt deren Förderhöchstgrenze bei 35%.
Rechenbeispiele für die KfW-Förderung einer Wärmepumpe
Hier finden Sie Rechenbeispiele für die Förderung einer Wärmepumpe in 3 verschiedenen Szenarien:
Szenario 1 (Förderhöchstgrenze nicht erreicht): Gesamtkosten 28.350 €, Fördersatz 55% (Grundförderung 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 20% + Effizienzbonus 5%)
Da die Höchstgrenze der Förderfähigen Kosten von 30.000€ nicht erreicht wird, wird der Fördersatz von 55% auf die gesamten 28.350 € angerechnet.
Das bedeutet also: 28.350 € x 0,55 = 15.592,5 €
15.592,5 € werden demnach von der Gesamtsumme gefördert.
Die Differenz gibt ihren Eigenanteil an.
Also: 28.350 € - 15.592,5 € = 12.757,5 €
Ihr Eigenanteil beträgt also: 12.757,5 €
Szenario 2 (Förderhöchstgrenze erreicht): Gesamtkosten 33.430 €, Fördersatz 55% (Grundförderung 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 20% + Effizienzbonus 5%)
Da Die Förderhöchstgrenze mit 33.430 € überschritten ist, wird der Fördersatz von 55% auf die Förderfähigen Kosten von 30.000 € angerechnet.
Hier die Rechnung: 30.000 € x 0,55 = 16.500 €
16.500 € beträgt also Ihre Fördersumme und wie eben, gibt die Differenz Ihren Eigenanteil an:
30.000 € - 16.500 € = 13.500 €
Ihr Eigenanteil beträgt demnach: 13.500 €
Szenario 3 (Förderhöchstgrenze nicht erreicht): Gesamtkosten 29.570 €, Fördersatz 70% (Grundförderung 30% + Klimageschwindigkeitsbonus 20% + Effizienzbonus 5% + Einkommensbonus 30%)
Der Förderhöchstsatz von 70% wird in diesem Beispiel auf die gesamten 29.570 € angerechnet.
29.570 € x 0,7 = 20.699 €
20.699 € Werden also gefördert.
Ihr Eigenanteil errechnet sich durch: 29.570 € - 20.699 € = 8.871 €
Demnach beträgt ihr Eigenanteil in diesem Szenario: 8.871 €
So machen sie Ihre Investition rentabler
Wenn Sie die Fördermöglichkeiten gezielt nutzen, wird die Anschaffung einer Wärmepumpe deutlich günstiger. In Verbindung mit einer guten Dämmung, einer Photovoltaikanlage oder einem hydraulischen Abgleich können Sie nicht nur mehr Förderung erhalten, sondern auch Ihre laufenden Kosten senken und somit auch die Amortisationszeit verkürzen. Achten Sie am besten schon bei der Planung darauf, welche Boni und Fördergrenzen gelten. So wird aus einer hohen Anfangsinvestition eine lohnende Entscheidung für viele Jahre.










