Viele Eigentümerinnen und Eigentümer fragen sich, wie die Wärmepumpe Förderung in NRW 2025 aussieht. Die Antwort ist positiv: Es gibt weiterhin attraktive Zuschüsse, sowohl über bundesweite als auch über regionale Programme. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer einen Antrag stellen darf, welche Wärmepumpen gefördert werden und wie hoch die finanzielle Unterstützung ausfällt.

Zusammenfassung

  • Förderungen für Wärmepumpen in NRW bestehen 2025 weiterhin


  • Kombination aus Bundesförderung (BEG) und progres.nrw möglich


  • Förderhöhe: bis zu 70 % der Investitionskosten


  • Antragstellung über KfW, BAFA oder NRW.BANK


  • Voraussetzungen: Effizienzanforderungen, Fachbetrieb, Fristen


Inhaltsverzeichnis

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  • Ein Mann lächelt in die Kamera.

    Michael T.

    aus Fürth

    hat 2.748 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Ute F.

    aus Herne

    hat 3.294 € gespart.

  • Ein Mann sitzt mit Armen auf den Knien vor einem Baum und lächelt in die Kamera.

    Oliver R.

    aus Jena

    hat 5.611 € gespart.

  • Eine Frau mit roten Haaren und einem Zopf lächelt glücklich.

    Katrin N.

    aus Bremen

    hat 4.925 € gespart.

  • Ein Mann lächelt in die Kamera hinter ihm ist eine Brücke zu sehen.

    Jürgen K.

    aus Reutlingen

    hat 2.748 € gespart.

  • Ein Mann mit Brille mittleren Alters lächelt glücklich in die Kamera.

    Heinrich T.

    aus Salzhemmendorf

    hat 5.146 € gespart.

  • Ein Mann sitzt auf einer Parkbank und lächelt in die Kamera.

    Karl-Heinz A.

    aus Solingen

    hat 3.827 € gespart.

  • Eine Frau mit schulterlangen Haaren lächelt in die Kamera.

    Andrea W.

    aus Märkisch-Oderland

    hat 7.310 € gespart.

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Wer kann eine Förderung beantragen?

Die Förderung richtet sich in erster Linie an Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen. Darüber hinaus sind auch Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) förderberechtigt. Vermieterinnen und Vermieter sowie Unternehmen können je nach Programm ebenfalls Unterstützung beantragen. Entscheidend ist, dass der Antrag immer vor Beginn der Maßnahme gestellt wird.

Welche Wärmepumpen sind förderfähig?

Nicht jede Anlage erfüllt die Voraussetzungen für eine Förderung. Unterstützt werden Wärmepumpen, die mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.


Dazu zählen Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme) und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Wichtig ist außerdem, dass die Technik eine gute Jahresarbeitszahl (JAZ) erreicht und die Installation durch einen geprüften Fachbetrieb erfolgt. Nur dann sind die Fördermittel gesichert.

Voraussetzungen für die Förderung

Damit Sie eine Wärmepumpen-Förderung in NRW erhalten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein.


Die Installation darf ausschließlich durch zertifizierte Fachunternehmen erfolgen. Zusätzlich müssen die Effizienzanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) eingehalten werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) kann die Förderung um 5 % erhöhen, während Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 € einen zusätzlichen Einkommensbonus von bis zu 30 % erhalten.


Auch der Einsatz natürlicher Kältemittel wird mit einem Effizienzbonus belohnt.

Bundesweite Förderprogramme für Wärmepumpen

Die wichtigste Grundlage ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Über die BAFA erhalten Sie Zuschüsse für den Einbau einer neuen Wärmepumpe. Die KfW bietet darüber hinaus zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen, beispielsweise im Programm KfW 261. Als Alternative können Modernisierungskosten auch über den Steuerbonus geltend gemacht werden.


Mehr zum Thema Förderung finden Sie in Kapitel 6 unseres Handbuchs.

Mehr zum Thema Förderung finden Sie in Kapitel 6 unseres Handbuchs.

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Regionale Förderprogramme in Nordrhein-Westfalen

Neben der BEG-Förderung stehen Ihnen in NRW spezielle Programme zur Verfügung. Besonders wichtig ist das Förderprogramm progres.nrw, das den Einbau von Wärmepumpen mit bis zu 25 % der Kosten unterstützt. Zusätzlich bietet die NRW.BANK verschiedene Programme wie den Effizienzkredit oder die Gebäudesanierung, die ebenfalls auf energetische Modernisierungen ausgerichtet sind. Durch die Kombination von Bundes- und Landesförderungen können die Zuschüsse erheblich steigen.

Förderhöhe und mögliche Kombinationen

Die Gesamtförderung in Nordrhein-Westfalen kann bis zu 70 % der Investitionskosten betragen. Bei einer Investition von 30.000 € ergibt das eine maximale Unterstützung von rund 21.000 €. Besonders attraktiv ist die Möglichkeit, die BEG-Förderung mit progres.nrw zu kombinieren. Auf diese Weise lassen sich die Kosten für eine neue Wärmepumpe deutlich reduzieren.

Antragstellung in NRW

Der Antrag auf Förderung muss vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden. Abhängig vom Programm erfolgt die Antragstellung bei der KfW, dem BAFA oder der NRW.BANK. Der Ablauf ist klar geregelt: Zunächst wird der Antrag gestellt, anschließend bestätigt ein Fachbetrieb die Planung (Bestätigung zum Antrag, BzA). Nach Abschluss der Arbeiten erfolgt die Bestätigung nach Durchführung (BnD), erst dann wird die Förderung ausgezahlt. Für die Umsetzung bleibt in der Regel eine Frist von 36 Monaten.

Fazit

Die Wärmepumpe Förderung in NRW bleibt auch 2025 ein starker Anreiz für den Heizungstausch. Durch die Kombination aus Bundesförderung (BEG) und dem Landesprogramm progres.nrw können Eigentümerinnen und Eigentümer in Nordrhein-Westfalen bis zu 70 % der Investitionskosten sparen. Besonders attraktiv sind zusätzliche Boni wie der Einkommensbonus oder der iSFP-Zuschlag. Wer die Förderung frühzeitig beantragt und die Installation von einem zertifizierten Fachbetrieb durchführen lässt, sichert sich nicht nur hohe Zuschüsse, sondern steigert auch den Wert und die Energieeffizienz seiner Immobilie.

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