Wärmepumpen-Förderung 2026 geändert: Neue KfW-Regeln ab Juli
Wärmepumpen-Förderung 2026 geändert: Neue KfW-Regeln ab Juli

Anna Vöpel
Stand:
Die Bundesregierung ändert die Bundesförderung für effiziente Gebäude. Besonders betroffen ist die Heizungsförderung für Wärmepumpen, Biomasseheizungen und andere klimafreundliche Heizsysteme. Für viele Eigentümer stellt sich jetzt die wichtigste Frage: Sollte ich meinen Förderantrag noch schnell stellen oder auf die neuen Bedingungen warten?
Stand: 09. Juli 2026 – basierend auf den KfW-Eckpunkten vom 08. Juli 2026.
Zusammenfassung
Die neuen KfW-Förderbedingungen gelten ab 21. Juli 2026.
Wer bereits eine gültige Antragsbestätigung hat, kann den Antrag noch bis 20. Juli 2026 zu den bisherigen Bedingungen einreichen.
Die Grundförderung bleibt bei 30 %.
Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit liegt künftig bei 28.000 € und sinkt ab Februar 2027 schrittweise.
Der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt.
Familien mit minderjährigen Kindern werden durch einen Familienzuschlag begünstigt.
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst erhalten, sinkt aber ab 2027 schrittweise.
Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag entfallen.
Bestehende KfW-Zusagen behalten ihre Gültigkeit.
Inhaltsverzeichnis
Was wurde bei der Wärmepumpen-Förderung geändert?
Die Wärmepumpen-Förderung wird nicht komplett gestrichen, aber deutlich neu zugeschnitten. Die Bundesregierung will die Förderung stärker nach Einkommen staffeln, Familien mit Kindern gezielter entlasten und gleichzeitig die Förderkosten senken. Laut Tagesschau soll die Koalition dadurch bis 2030 bis zu 2,1 Milliarden Euro einsparen.
Was bleibt gleich?
Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten.
Die Heizungsförderung läuft weiterhin über die KfW.
Wärmepumpen bleiben grundsätzlich förderfähig.
Bereits bestehende KfW-Zusagen behalten ihre Gültigkeit.
Was ändert sich?
Der Förderhöchstbetrag sinkt auf 28.000 € für die erste Wohneinheit.
Ab dem 01. Februar 2027 sinkt dieser Förderhöchstbetrag halbjährlich um 750 €.
Der Einkommensbonus wird stärker gestaffelt.
Für Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind kommt ein Familienzuschlag hinzu.
Der Klimageschwindigkeitsbonus beträgt zunächst 16 % und sinkt ab 2027 schrittweise.
Der bisherige Effizienzbonus entfällt.
Der Emissionsminderungszuschlag entfällt.
Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein Wertschöpfungsbonus für in der EU gefertigte Wärmepumpen kommen.
Welche Fristen gelten jetzt?
Für Eigentümer ist jetzt vor allem entscheidend, ob bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt. Wer diese Bestätigung bereits hat, kann den Förderantrag während der Umstellungsphase noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen einreichen. Neue Bestätigungen zum Antrag können dagegen erst ab dem 21. Juli 2026 wieder erstellt werden. Ab diesem Datum gelten dann die neuen Förderbedingungen.
Datum | Was gilt? |
|---|---|
08. Juli 2026 | Die Bundesregierung veröffentlicht die Eckpunkte zur Reform der BEG-Förderung. |
09. bis 20. Juli 2026 | Umstellungsphase bei der KfW. Bereits vorhandene gültige Bestätigungen zum Antrag werden akzeptiert. |
bis 20. Juli 2026 | Förderanträge mit bereits gültiger Bestätigung zum Antrag können noch zu den bisherigen Konditionen eingereicht werden. |
ab 21. Juli 2026 | Die neuen Förderbedingungen gelten. Neue Bestätigungen zum Antrag können wieder erstellt werden. |
ab 01. Februar 2027 | Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt erstmals um 750 €. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird erstmals reduziert. |
Die KfW schreibt, dass neue Bestätigungen zum Antrag erst ab dem Start der neuen Förderbedingungen am 21. Juli 2026 wieder erstellt werden können. Bereits erstellte und noch gültige Bestätigungen werden während der Umstellungsphase akzeptiert. Ab dem 21. Juli können auch bestehende, bisher nicht genutzte Bestätigungen nur noch für Anträge zu den neuen Förderbedingungen verwendet werden.
Wer kann noch die alten Förderbedingungen nutzen?
Die bisherigen Förderbedingungen können nur noch Eigentümer nutzen, die bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag haben, den eigentlichen Förderantrag aber noch nicht eingereicht haben. In diesem Fall kann der Antrag während der Umstellungsphase noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Konditionen gestellt werden. Voraussetzung ist, dass alle Förderbedingungen erfüllt sind.
Sie können die alten Konditionen noch nutzen, wenn …
bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt,
der Förderantrag noch nicht eingereicht wurde,
der Antrag spätestens bis zum 20. Juli 2026 gestellt wird,
alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind.
Sie fallen unter die neuen Konditionen, wenn …
noch keine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt,
der Antrag erst ab dem 21. Juli 2026 gestellt wird,
eine bestehende Bestätigung zum Antrag erst nach dem 20. Juli 2026 genutzt wird.
Ab dem 21. Juli 2026 können mit bestehenden, bisher nicht genutzten Bestätigungen nur noch Anträge zu den neuen Förderbedingungen gestellt werden. Neue Bestätigungen zum Antrag können ebenfalls erst ab diesem Datum wieder erstellt werden.
Wie hoch ist die neue Wärmepumpen-Förderung ab 21. Juli 2026?
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Förderbedingungen für die Heizungsförderung. Die Grundförderung bleibt bei 30 % der förderfähigen Kosten. Gleichzeitig sinkt der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit auf 28.000 €. Für die zweite bis sechste Wohneinheit gelten jeweils 15.000 €, ab der siebten Wohneinheit jeweils 8.000 € als förderfähiger Höchstbetrag.
Förderbestandteil | Neue Regelung ab 21. Juli 2026 |
|---|---|
Grundförderung | weiterhin 30 % der förderfähigen Kosten |
Förderhöchstbetrag erste Wohneinheit | 28.000 € |
zweite bis sechste Wohneinheit | jeweils 15.000 € |
ab siebter Wohneinheit | jeweils 8.000 € |
Klimageschwindigkeitsbonus | zunächst 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
Einkommensbonus | künftig gestaffelt nach Haushaltseinkommen |
Familienzuschlag | 10.000 € Einkommensminderung bei mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt |
Effizienzbonus | entfällt |
Emissionsminderungszuschlag | entfällt |
Wertschöpfungsbonus | geplant ab Q1 2027 für in der EU gefertigte Wärmepumpen |
Der maximale Zuschuss hängt künftig stärker vom Einkommen, der Haushaltsstruktur und dem Zeitpunkt der Antragstellung ab. Besonders wichtig: Der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt ab dem 01. Februar 2027 erstmals um 750 € und danach halbjährlich weiter. Auch der Klimageschwindigkeitsbonus wird ab 2027 schrittweise reduziert.
Neuer Einkommensbonus: Wer bekommt wie viel Förderung?
Der Einkommensbonus wird künftig stärker gestaffelt. Selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen können zusätzlich zur Grundförderung einen Einkommensbonus erhalten. Je niedriger das zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen ist, desto höher fällt der Bonus aus.
Zu versteuerndes Haushalts-Jahreseinkommen | Einkommensbonus |
|---|---|
bis 30.000 € | 40% |
bis 40.000 € | 30% |
bis 50.000 € | 10% |
über 50.000 € | kein Einkommensbonus |
Für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt wird das relevante Einkommen zusätzlich um einmalig 10.000 € reduziert. Dadurch können Familien leichter in eine höhere Bonusstufe rutschen. Eine Familie mit 40.000 € zu versteuerndem Haushaltsjahreseinkommen wird durch den Familienzuschlag beispielsweise so behandelt, als läge das relevante Einkommen bei 30.000 €. Damit kann sie den 40-%-Einkommensbonus statt des 30-%-Bonus erhalten.
Familienzuschlag: Was gilt für Haushalte mit Kindern?
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt werden bei der neuen Wärmepumpen-Förderung gezielter entlastet. Der Familienzuschlag ist dabei kein zusätzlicher Zuschuss von 10.000 €, sondern reduziert das anzusetzende zu versteuernde Haushaltsjahreseinkommen um einmalig 10.000 €. Dadurch können Familien unter Umständen in eine höhere Bonusstufe beim Einkommensbonus rutschen.
Beispiel: Eine Familie mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von 40.000 € wird durch den Familienzuschlag so behandelt, als läge das relevante Einkommen bei 30.000 €. Dadurch kann sie den 40-%-Einkommensbonus statt des 30-%-Einkommensbonus erhalten.
Beispielrechnung: So viel Förderung ist künftig möglich
Wie hoch die Förderung ausfällt, hängt künftig stärker von Einkommen, Haushaltsstruktur und Zeitpunkt der Antragstellung ab. Besonders Haushalte mit Kindern und niedrigem oder mittlerem Einkommen können weiterhin hohe Zuschüsse erhalten.
Beispiel: Wärmepumpe für 32.000 €
Position | Wert |
|---|---|
32.000 € | |
Förderfähiger Höchstbetrag ab 21. Juli 2026 | 28.000 € |
Grundförderung | 30% |
Einkommensbonus durch Familienzuschlag | 40% |
Klimageschwindigkeitsbonus bis 31. Januar 2027 | 16% |
Maximal anrechenbarer Fördersatz | 80% |
Maximale Förderung | 22.400 € |
Die KfW nennt für eine Familie mit mindestens einem minderjährigen Kind und einer neuen Wärmepumpe für 32.000 € bis zum 31. Januar 2027 eine maximale Förderung von 22.400 €. Das entspricht 80 % von 28.000 €, also dem neuen Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit.
Was passiert mit dem Klimageschwindigkeitsbonus?
Der Klimageschwindigkeitsbonus bleibt zunächst bestehen, wird aber reduziert. Ab dem 21. Juli 2026 beträgt er 16 % der förderfähigen Kosten. Ab dem 01. Februar 2027 sinkt der Bonus anschließend halbjährlich jeweils zum 01. Februar und 01. August um 4 Prozentpunkte.
Zeitraum | Klimageschwindigkeitsbonus |
|---|---|
ab 21. Juli 2026 | 16% |
ab 01. Februar 2027 | 12% |
ab 01. August 2027 | 8% |
ab 01. Februar 2028 | 4% |
ab 01. August 2028 | 0% |
Damit wird der frühe Heizungstausch weiterhin belohnt, allerdings weniger stark als bisher. Wer eine alte fossile Heizung zeitnah durch eine Wärmepumpe ersetzt, kann bis Ende Januar 2027 noch vom höchsten Klimageschwindigkeitsbonus innerhalb der neuen Förderperiode profitieren.
Was bedeutet der neue Wertschöpfungsbonus für Wärmepumpen?
Ab dem ersten Quartal 2027 soll ein neuer Wertschöpfungsbonus eingeführt werden. Damit will die Bundesregierung Wärmepumpen stärker fördern, die innerhalb der Europäischen Union gefertigt, gebaut oder zusammengebaut wurden.
Für Wärmepumpen aus EU-Produktion soll es künftig einen zusätzlichen Bonus von 15 % geben. Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, erhalten dagegen nur noch eine reduzierte Grundförderung von 15 %. Dadurch können EU-Wärmepumpen im Vergleich zu nicht-europäischen Modellen finanziell attraktiver werden.
Wärmepumpe | Förderung ab Einführung des Wertschöpfungsbonus |
|---|---|
Wärmepumpe aus EU-Produktion | 15 % Grundförderung + 15 % Wertschöpfungsbonus |
Wärmepumpe außerhalb der EU gefertigt | 15 % Grundförderung |
Für Käufer bedeutet das: Ab 2027 könnte nicht nur der Preis, sondern auch der Produktionsstandort der Wärmepumpe eine größere Rolle spielen. Wer eine neue Wärmepumpe plant, sollte deshalb künftig prüfen, ob das gewünschte Modell die Voraussetzungen für den Wertschöpfungsbonus erfüllt.
Für wen wird die Wärmepumpen-Förderung besser?
Die neue Wärmepumpen-Förderung wird stärker auf Haushalte mit niedrigem und mittlerem Einkommen ausgerichtet. Besonders profitieren können selbstnutzende Eigentümer mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 50.000 €, da der Einkommensbonus künftig gestaffelt wird. Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind werden zusätzlich entlastet, weil das relevante Einkommen durch den Familienzuschlag um 10.000 € reduziert wird. Dadurch können Familien leichter in eine höhere Bonusstufe rutschen.
Besser kann die Förderung außerdem für Eigentümer ausfallen, die ihre Wärmepumpe noch vor dem 01. Februar 2027 beantragen. Bis dahin liegt der Klimageschwindigkeitsbonus noch bei 16 %, bevor er schrittweise sinkt. Ab dem ersten Quartal 2027 können außerdem Käufer von in der EU gefertigten Wärmepumpen vom geplanten Wertschöpfungsbonus profitieren.
Die neue Förderung kann sich besonders lohnen für:
selbstnutzende Eigentümer mit niedrigem oder mittlerem Einkommen,
Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind im Haushalt,
Haushalte, die noch vor dem 01. Februar 2027 beantragen,
Käufer von EU-gefertigten Wärmepumpen ab Einführung des Wertschöpfungsbonus.
Für wen wird die Förderung schlechter?
Schlechter kann die neue Förderung für Haushalte ausfallen, die keinen oder nur einen geringen Einkommensbonus erhalten. Das betrifft vor allem Eigentümer mit höherem Einkommen sowie Haushalte, die nicht selbst in der Immobilie wohnen. Auch wer erst ab 2027 beantragt, muss mit sinkenden Förderhöchstbeträgen und einem schrittweise niedrigeren Klimageschwindigkeitsbonus rechnen.
Nachteile entstehen außerdem für Anlagen, bei denen bisher der Effizienzbonus oder der Emissionsminderungszuschlag eine wichtige Rolle gespielt hätten, denn beide Förderbestandteile entfallen. Ab Einführung des Wertschöpfungsbonus könnten zudem Wärmepumpen, die außerhalb der EU gefertigt wurden, weniger attraktiv werden, weil für sie nur noch eine reduzierte Grundförderung vorgesehen ist.
Weniger attraktiv wird die Förderung voraussichtlich für:
Haushalte mit höherem Einkommen,
Eigentümer ohne Anspruch auf Einkommensbonus,
Käufer, die erst ab Februar 2027 oder später beantragen,
Anlagen, bei denen bisher der Effizienzbonus relevant gewesen wäre,
Wärmepumpen außerhalb der EU-Produktion, falls der Wertschöpfungsbonus wie geplant umgesetzt wird.
Sollte man jetzt noch schnell einen Förderantrag stellen?
Ob Sie jetzt noch schnell einen Förderantrag stellen sollten, hängt vor allem davon ab, wie weit Ihr Projekt bereits vorbereitet ist. Wer schon eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, kann den Antrag noch bis zum 20. Juli 2026 zu den bisherigen Förderbedingungen einreichen. Neue Bestätigungen zum Antrag können dagegen erst ab dem 21. Juli 2026 wieder erstellt werden; dann gelten die neuen Konditionen.
Sie sollten den Antrag schnell stellen, wenn …
bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt,
das Projekt wirklich antragsreif ist,
ein konkretes Angebot und ein Fachunternehmen feststehen,
die technischen Voraussetzungen geprüft wurden,
Sie die bisherigen Förderbedingungen sichern möchten.
Sie sollten nicht überstürzt handeln, wenn …
noch keine konkrete Planung vorliegt,
Kosten, Heizlast und passende Wärmepumpe noch unklar sind,
noch kein Fachbetrieb beauftragt wurde,
die Vorlauftemperatur, Heizflächen oder Dämmung nicht geprüft wurden,
die Wärmepumpe technisch noch nicht sicher zum Gebäude passt.
Wichtig: Ein schneller Antrag bringt wenig, wenn die Wärmepumpe später falsch dimensioniert ist oder nicht effizient läuft. Gerade bei Wärmepumpen entscheiden Heizlast, Vorlauftemperatur, Dämmstandard und Heizflächen darüber, ob die Anlage im Alltag wirtschaftlich arbeitet. Wer noch keine belastbare Planung hat, sollte daher nicht nur auf die Förderfrist schauen, sondern zuerst prüfen lassen, welche Wärmepumpe wirklich zum Gebäude passt.
Was gilt für bereits bewilligte KfW-Anträge?
Bereits bewilligte KfW-Anträge behalten ihre Gültigkeit. Laut KfW sind die Bundesmittel für bestehende Zusagen reserviert. Eigentümer, die bereits eine Förderzusage erhalten haben, müssen daher nicht befürchten, dass ihre Bewilligung durch die neuen Förderbedingungen automatisch verfällt.
Auch Anträge, die bereits bei der KfW eingegangen sind, aber noch nicht zugesagt wurden, werden weiter geprüft. Wenn alle Fördervoraussetzungen erfüllt sind, sollen diese Anträge laut KfW noch zu den bisherigen Bedingungen zugesagt werden.
Für Eigentümer bedeutet das: Wer bereits eine Zusage hat oder den Antrag rechtzeitig eingereicht hat, muss in der Regel nicht neu beantragen. Wichtig bleibt jedoch, die im Bewilligungsbescheid genannten Fristen und Bedingungen einzuhalten.
Was ändert sich beim Heizungsgesetz?
Parallel zur neuen Wärmepumpen-Förderung plant die Bundesregierung auch Änderungen am bisherigen Heizungsgesetz beziehungsweise am neuen Gebäudemodernisierungsgesetz. Dabei geht es vor allem um die bisherige Vorgabe, dass neu eingebaute Heizungen zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen.
Laut Tagesschau soll diese 65-%-Regel im neuen Gebäudemodernisierungsgesetz entfallen. Neue Gas- und Ölheizungen sollen unter bestimmten Bedingungen weiterhin möglich bleiben, wenn der Anteil biogener Brennstoffe wie Biomethan schrittweise erhöht wird.
Für Eigentümer bedeutet das: Der Einbau einer Wärmepumpe bleibt weiterhin attraktiv, wird aber stärker über Wirtschaftlichkeit, Betriebskosten, Förderung und langfristige Energiepreise entschieden. Gleichzeitig sollten neue Öl- oder Gasheizungen nicht nur nach den Anschaffungskosten bewertet werden, da künftige Brennstoffpreise, CO₂-Kosten und gesetzliche Anforderungen weiterhin eine wichtige Rolle spielen.
Was sollten Eigentümer jetzt konkret tun?
Eigentümer sollten jetzt zuerst prüfen, ob ihr Förderantrag noch unter die bisherigen Bedingungen fallen kann oder ob bereits die neuen Regeln ab dem 21. Juli 2026 gelten. Entscheidend ist vor allem, ob bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt und ob das Projekt wirklich antragsreif ist.
Schritt | Was sollten Sie jetzt tun? |
|---|---|
1. Antragsstatus prüfen | Prüfen Sie, ob bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag vorliegt. |
2. Frist prüfen | Falls eine Bestätigung vorliegt, muss der Antrag bis spätestens 20. Juli 2026 eingereicht werden, um noch die bisherigen Konditionen zu nutzen. |
3. Angebot kontrollieren | Prüfen Sie, ob ein konkretes Angebot eines Fachbetriebs vorliegt und alle Kosten nachvollziehbar sind. |
4. Förderung vergleichen | Vergleichen Sie, ob die alte oder neue Förderung für Ihren Haushalt günstiger ist. |
5. Einkommen prüfen | Prüfen Sie, ob Sie Anspruch auf den neuen Einkommensbonus haben. |
6. Familienzuschlag berücksichtigen | Wenn mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt lebt, kann das relevante Einkommen um 10.000 € reduziert werden. |
7. Heizlast berechnen lassen | Lassen Sie prüfen, welche Leistung die Wärmepumpe wirklich benötigt. |
8. Vorlauftemperatur prüfen | Klären Sie, ob Heizkörper, Fußbodenheizung oder andere Heizflächen für eine Wärmepumpe geeignet sind. |
9. Nicht nur auf Förderung achten | Entscheidend sind auch Stromverbrauch, Effizienz, Betriebskosten und die langfristige Wirtschaftlichkeit. |
10. Fachbetrieb kontaktieren | Lassen Sie sich kurzfristig beraten, ob ein Antrag vor dem 21. Juli sinnvoll und realistisch ist. |
Wichtig ist: Die Förderung sollte nicht der einzige Entscheidungsfaktor sein. Eine Wärmepumpe lohnt sich vor allem dann, wenn sie richtig dimensioniert ist und effizient betrieben werden kann. Wer noch keine Heizlastberechnung, kein belastbares Angebot oder keine technische Planung hat, sollte nicht überstürzt handeln, sondern zuerst prüfen lassen, welches Heizsystem wirklich zum Gebäude passt.
Alte vs. neue Wärmepumpen-Förderung im Vergleich
Die neue Wärmepumpen-Förderung unterscheidet sich vor allem beim Förderhöchstbetrag, beim Einkommensbonus und bei den zusätzlichen Boni. Während die Grundförderung weiterhin bei 30 % bleibt, sinkt der förderfähige Höchstbetrag für die erste Wohneinheit ab dem 21. Juli 2026 auf 28.000 €. Gleichzeitig entfallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag.
Punkt | Bisherige Förderung | Neue Förderung ab 21. Juli 2026 |
|---|---|---|
Grundförderung | 30% | 30% |
Maximaler Fördersatz | bis zu 70 % | im KfW-Beispiel bis zu 80 % möglich |
Maximaler Zuschuss erste Wohneinheit | bis zu 21.000 € | bis zu 22.400 € bis 31.01.2027 |
Förderfähiger Höchstbetrag erste Wohneinheit | 30.000 € | 28.000 € |
Absenkung Förderhöchstbetrag | keine halbjährliche Absenkung | sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 750 € |
Einkommensbonus | 30 % bei niedrigem Einkommen | gestaffelt: 40 %, 30 % oder 10 % |
Familienzuschlag | nicht vorgesehen | 10.000 € Einkommensminderung bei mindestens einem minderjährigen Kind |
Klimageschwindigkeitsbonus | höherer Bonus für schnellen Heizungstausch | zunächst 16 %, sinkt ab 01.02.2027 halbjährlich um 4 Prozentpunkte |
Effizienzbonus | möglich | entfällt |
Emissionsminderungszuschlag | möglich | entfällt |
Wertschöpfungsbonus | nicht vorgesehen | geplant ab Q1 2027 für Wärmepumpen aus EU-Produktion |
Bestehende Zusagen | gültig | behalten ihre Gültigkeit |
Besonders wichtig: Die neue Förderung kann für Familien mit niedrigem Einkommen im Einzelfall weiterhin sehr hoch ausfallen. Für Haushalte ohne Einkommensbonus, mit späterem Antrag oder bisher relevantem Effizienzbonus kann sie dagegen schlechter werden. Bestehende KfW-Zusagen bleiben laut KfW gültig; auch bereits eingegangene, aber noch nicht zugesagte Anträge werden weiter geprüft.
Auswirkungen auf Wärmepumpen-Käufer
Für Wärmepumpen-Käufer wird die Förderung zwar weiterhin ein wichtiger Faktor bleiben, sie sollte aber nicht allein über die Entscheidung bestimmen. Ab dem 21. Juli 2026 ändern sich mehrere Förderbedingungen, darunter der Förderhöchstbetrag, der Einkommensbonus, der Klimageschwindigkeitsbonus sowie der Wegfall von Effizienzbonus und Emissionsminderungszuschlag. Dadurch kann die Förderung je nach Haushalt, Einkommen und Zeitpunkt der Antragstellung deutlich unterschiedlich ausfallen.
Entscheidend bleibt deshalb, ob die Wärmepumpe langfristig effizient zum Gebäude passt. Dafür müssen vor allem Heizlast, Vorlauftemperatur, Dämmstandard, Heizkörper oder Fußbodenheizung sowie die zu erwartenden Stromkosten zusammen betrachtet werden. Eine hohe Förderung bringt wenig, wenn die Wärmepumpe später zu groß, zu klein oder für das Heizsystem ungeeignet ist.
Eigentümer sollten daher nicht nur prüfen, wie viel Zuschuss möglich ist, sondern auch, ob die geplante Wärmepumpe im Alltag niedrige Betriebskosten erreicht. Besonders sinnvoll ist ein Vergleich mehrerer Angebote, inklusive Heizlastberechnung, Auslegung der Wärmepumpe, möglicher Kombination mit Photovoltaik und einer realistischen Einschätzung der Jahresarbeitszahl.
Fazit: Die Wärmepumpen-Förderung wird komplizierter, aber nicht abgeschafft
Die Wärmepumpen-Förderung wird ab dem 21. Juli 2026 neu geregelt. Die Förderung bleibt grundsätzlich bestehen, wird aber stärker nach Einkommen, Haushaltssituation und Zeitpunkt der Antragstellung gestaffelt. Die Grundförderung beträgt weiterhin 30 %, der Förderhöchstbetrag für die erste Wohneinheit sinkt jedoch auf 28.000 €. Gleichzeitig entfallen der Effizienzbonus und der Emissionsminderungszuschlag.
Für viele Eigentümer kann die Förderung dadurch niedriger ausfallen als bisher, vor allem wenn kein Einkommensbonus greift oder der Antrag erst ab 2027 gestellt wird. Haushalte mit niedrigem Einkommen und Familien mit minderjährigen Kindern können dagegen weiterhin hohe Zuschüsse erhalten. Im KfW-Beispiel ist bis zum 31. Januar 2027 eine maximale Förderung von 22.400 € für eine Wärmepumpe möglich.
Wer bereits eine gültige Bestätigung zum Antrag hat, sollte die Frist bis zum 20. Juli 2026 prüfen. Wer dagegen noch keine konkrete Planung, kein Angebot oder keine Heizlastberechnung hat, sollte nicht überstürzt handeln. Entscheidend ist nicht nur die Förderung, sondern ob die Wärmepumpe langfristig effizient zum Gebäude passt.
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Kerim Sagir
AUTOR
Kerim ist unser talentierter Junior Autor, der neben seiner Ausbildung mit großer Begeisterung über erneuerbare Energien schreibt.













