Förderung
KfW Förderung Wärmepumpe 2026: Bis zu 70% Zuschuss sichern

Kerim Sagir
Stand:
29.01.2026
Die KfW Förderung Wärmepumpe 2026 unterstützt Hausbesitzer beim Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme. Durch Zuschüsse und zinsgünstige Kredite können bis zu 70 % der Kosten abgedeckt werden. In diesem Beitrag erfahren Sie alle wichtigen Details zu Förderhöhe, Voraussetzungen und Antragstellung.
Zusammenfassung
Die KfW bezuschusst Wärmepumpen 2026 mit bis zu 70 % der förderfähigen Kosten oder maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit
Ergänzungskredite (KfW 358/359, 523) ermöglichen Finanzierungen bis zu 120.000 Euro je Einheit oder 5 Millionen Euro je Vorhaben
Bonusförderungen: Klima-Geschwindigkeits-Bonus (+20 %), Einkommensbonus (+30 %), Effizienzbonus (+5 %)
Förderfähig sind Luft-Wasser-, Sole- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen sowie hybride Systeme
Antragstellung erfolgt vor Beginn der Maßnahme über das KfW-Portal „Meine KfW“
Welche Wärmepumpen werden gefördert?
Die KfW unterstützt den Einbau von effizienten Wärmepumpen in Bestands- und Neubauten. Förderfähig sind Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole- bzw. Erdwärmepumpen und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Auch Hybrid-Wärmepumpen sowie innovative Heizsysteme mit erneuerbaren Energien können unter bestimmten Voraussetzungen bezuschusst werden.
Voraussetzung ist immer, dass die Anlage die technischen Mindestanforderungen erfüllt. Dazu gehören eine ausreichende Jahresarbeitszahl, die SG-Ready-Funktion und der hydraulische Abgleich des Heizsystems.
Wer ist antragsberechtigt?
Antragsberechtigt sind Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern sowie Eigentümer von Wohnungen innerhalb einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Je nach Maßnahme kann dabei zwischen Gemeinschafts- und Sondereigentum unterschieden werden. Ebenso können Wohnungseigentümergemeinschaften als Ganzes einen Antrag stellen. Nicht antragsberechtigt sind in der Regel Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbR), Eigentümer von Neubauten sowie Antragsteller, die Prototypen oder nicht serienreife Anlagen einsetzen.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Gefördert werden ausschließlich Maßnahmen an Bestandsgebäuden in Deutschland, deren Bauantrag mindestens fünf Jahre zurückliegt. Voraussetzung ist in der Regel der Austausch einer alten, fossilen Heizung, wie zum Beispiel einer Öl-, Kohle- oder Gasetagenheizung, aber auch bestimmter Biomasseheizungen, Brennstoffzellenheizungen oder veralteter wasserstofffähiger Heizsysteme.
Förderfähig ist insbesondere der Umstieg auf innovative Heizungstechnik, darunter elektrisch angetriebene Wärmepumpen, moderne Wärmepumpen, solarthermische Anlagen sowie der Anschluss an ein Gebäude- oder Wärmenetz. Auch ein Gebäudenetzanschluss oder Wärmenetzanschluss kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Nr. | Voraussetzung | Beschreibung |
|---|---|---|
1 | Bestandsgebäude in Deutschland | Gebäude steht in Deutschland, Bauantrag mindestens 5 Jahre alt |
2 | Vollständiger Heizungsaustausch | Alte Heizungsanlage wird vollständig ersetzt |
3 | Art der Altanlage | Öl-, Kohle-, Gasetagen-, Biomasse-, Brennstoffzellenheizung oder wasserstofffähig (veraltet) |
4 | Förderfähige neue Heizungsanlage | z. B. Wärmepumpe, elektrisch angetriebene Wärmepumpe, Solarthermie, Wärmenetzanschluss |
5 | Technische Mindestanforderungen | Einhaltung aller geltenden technischen Vorgaben |
6 | Jahresarbeitszahl (JAZ) | Erreichen der vorgeschriebenen Mindest-JAZ |
7 | SG-Ready-Fähigkeit | Kompatibilität mit intelligenten Stromnetzen |
8 | Hydraulischer Abgleich | Fachgerechte Optimierung des Heizsystems |
9 | Fachgerechte Installation | Einbau durch einen qualifizierten Fachbetrieb |
Förderfähige Kosten und maximale Beträge
Förderfähig sind grundsätzlich alle im Zusammenhang mit der Installation und Inbetriebnahme der neuen Heizungsanlage entstehenden Kosten. Dazu gehören unter anderem Ausgaben für Planung, Demontage der Altanlage, Montage, Material sowie notwendige Anpassungen am Heizsystem. Die Förderung ist auf festgelegte Höchstbeträge begrenzt, die sich nach Art der Maßnahme und Gebäudegröße richten.
Wichtige Hinweise und Ausschlüsse
Nicht gefördert werden selbst errichtete Anlagen, gebrauchte Heizsysteme sowie Prototypen oder nicht zugelassene Produkte. Ebenso sind Neubauten in der Regel von der Förderung ausgeschlossen.
Eine Kombination mit anderen Förderprogrammen ist grundsätzlich möglich, kann jedoch durch Förderhöchstgrenzen begrenzt sein. Zudem ist zu beachten, dass der Förderantrag zwingend vor Beginn der Maßnahme gestellt werden muss. Bereits begonnene oder abgeschlossene Maßnahmen sind nicht mehr förderfähig.
KfW Zuschuss 458: Wärmepumpenförderung im Detail
Mit dem Programm KfW Zuschuss 458 erhalten Hausbesitzer bis zu 70 % der förderfähigen Investitionskosten, höchstens jedoch 30.000 Euro pro Wohneinheit. Das macht den Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell deutlich leichter.
Ein Beispiel: Betragen die Gesamtkosten für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe 25.000 Euro, können bis zu 17.500 Euro als Zuschuss übernommen werden. Der Eigenanteil reduziert sich damit auf nur 7.500 Euro.
Zusätzlich gibt es Bonusförderungen: Wer seine Heizung frühzeitig auf erneuerbare Energien umstellt, erhält den Klima-Geschwindigkeits-Bonus von 20 %. Haushalte mit einem Einkommen bis 40.000 Euro jährlich profitieren vom Einkommensbonus, der weitere 30 % Zuschuss ermöglicht. Besonders effiziente Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln erhalten außerdem den Effizienzbonus in Höhe von 5 %.
KfW Ergänzungskredite
Neben den Zuschüssen können Eigentümer auch zinsgünstige Kredite nutzen. Die Programme KfW 358/359 stellen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit bereit und eignen sich vor allem für private Sanierungen. Für größere Projekte, etwa bei Mehrfamilienhäusern, steht der KfW Kredit 523 mit einer Obergrenze von 5 Millionen Euro zur Verfügung.
Besonders attraktiv: Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 90.000 Euro profitieren zusätzlich von vergünstigten Zinsen, wodurch die Finanzierung noch günstiger wird.
Technische Mindestanforderungen
Damit die Förderung bewilligt wird, muss die Wärmepumpe bestimmte Kriterien erfüllen. Entscheidend ist eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0. Ab 2025 ist außerdem die SG-Ready-Funktion verpflichtend, die eine intelligente Anbindung an das Stromnetz ermöglicht.
Ebenfalls erforderlich ist der hydraulische Abgleich, damit die Wärme im Gebäude gleichmäßig verteilt wird. Zudem müssen die Anlagen bestimmte Effizienzwerte erreichen: mindestens 135 % bei einer Vorlauftemperatur von 35 °C und 120 % bei 55 °C.
Antragstellung: Schritt für Schritt
Um die Förderung zu erhalten, muss der Antrag vor Beginn der Maßnahmen gestellt werden. Der Ablauf ist klar geregelt:
Förderfähigkeit der geplanten Wärmepumpe prüfen
Angebot von einem Fachbetrieb einholen
Antrag online im Portal „Meine KfW“ einreichen
Bewilligung abwarten
Auftrag an Fachunternehmen vergeben
Auszahlung der Förderung nach Abschluss
Wichtig ist, dass alle Nachweise und technischen Anforderungen eingehalten werden. Nur so wird die Förderung ausgezahlt.
Kombination mit weiteren Fördermitteln
Die KfW Förderung lässt sich mit weiteren Zuschüssen kombinieren. Besonders häufig nutzen Eigentümer die BAFA-Förderung, die ebenfalls Wärmepumpen bezuschusst. Auch der Steuerbonus für Sanierungen ist kombinierbar: Bis zu 20 % der Kosten können über drei Jahre verteilt steuerlich geltend gemacht werden, maximal 40.000 Euro.
Zusätzlich gibt es kommunale Förderungen in vielen Städten und Gemeinden sowie einen 5 %-Bonus für die Erstellung eines individuellen Sanierungsfahrplans. Durch die geschickte Kombination aller Möglichkeiten lassen sich die Investitionskosten erheblich senken.
Fazit
Die KfW Förderung Wärmepumpe 2026 bietet Hausbesitzern die Chance, den Heizungstausch deutlich günstiger umzusetzen. Mit Zuschüssen von bis zu 70 % der Kosten oder maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit sowie zinsgünstigen Ergänzungskrediten wird der Einbau einer Wärmepumpe finanziell attraktiv. Zusätzlich erhöhen Bonusprogramme wie der Klima-Geschwindigkeits-Bonus, der Einkommensbonus und der Effizienzbonus die Förderhöhe.











