Ein Heizungstausch kann teuer sein, aber er lohnt sich für die Zukunft. Die Förderung für einen Heizungstausch hilft Ihnen, die Kosten zu senken. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Zuschüsse es gibt und wer sie beantragen kann.
💡 Zusammenfassung
- Hausbesitzer können bis zu 70 % der Kosten für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen oder Pelletheizungen durch Zuschüsse erhalten.
- Förderprogramme wie die KfW und BAFA bieten Kredite und Zuschüsse, z. B. einen Ergänzungskredit von bis zu 120.000 € pro Wohneinheit.
- Anträge müssen vor Beginn der Arbeiten beantragt werden und Nachweise fristgerecht eingereicht werden.
- Heizungen älter als 20 Jahre erhalten einen Klimageschwindigkeits-Bonus von zusätzlich 20 %.
- Kommunen, Unternehmen und Privatpersonen können Fördermittel kombinieren und bis zu 60 % der Kosten sparen.
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Was wird gefördert?
Es gibt finanzielle Hilfe für klimafreundliche Heizungen. Auch Maßnahmen zur besseren Energieeffizienz werden unterstützt.

Heizungsanlagen auf Basis erneuerbarer Energien
Moderne Heizungsanlagen nutzen erneuerbare Energien wie Sonne, Biomasse oder Umweltwärme. Solarthermische Anlagen gewinnen Wärme aus Sonnenstrahlen. Biomasseheizungen verbrennen nachhaltige Rohstoffe wie Holzpellets.
Wärmepumpen entziehen der Luft, dem Boden oder dem Wasser Energie. Brennstoffzellenheizungen erzeugen zusätzlich Strom und Wärme.
Ein Anschluss an Fernwärmenetze oder Wärmespeicher verbessert die Effizienz. Wasserstofffähige Heizungen sind zukunftssicher und klimafreundlich. Solche Heizungsanlagen helfen, fossile Brennstoffe zu ersetzen und Wohngebäude umweltfreundlicher zu machen.
Erneuerbare Energien treiben die Energiewende aktiv voran.
Maßnahmen zur Effizienzsteigerung
Eine Heizungsoptimierung lohnt sich bei Anlagen, die älter als zwei Jahre sind. Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich verbessern die Effizienz. Dabei wird die Wärme im Haus gleichmäßig verteilt.
Das spart Energie und Heizkosten. Auch der Einbau moderner Umwälzpumpen senkt den Verbrauch. Fachplanung und Baubegleitung sorgen für eine reibungslose Umsetzung.
Solarthermieanlagen können zur Unterstützung des Heizsystems beitragen. In Kombination mit einer effizienten Wärmepumpenheizung wird der Energieverbrauch weiter reduziert. Förderfähige Kosten für diese Effizienzmaßnahmen werden durch Programme wie die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ unterstützt.
Eine energetische Sanierung steigert zudem den Wert des Hauses.
Wer kann die Förderung beantragen?
Viele Gruppen können die Heizungsförderung nutzen. Prüfen Sie, ob Sie als Eigentümer oder Gruppe förderberechtigt sind.

Privatpersonen
Hausbesitzer in Deutschland können finanzielle Unterstützung bei der Heizungsförderung beantragen. Eigentümer müssen dafür im Grundbuch als solche eingetragen sein. Auch eine Auflassungsvormerkung reicht aus.
Fördermittel gibt es vor allem für eine energetische Sanierung oder den Einbau innovativer Heizungstechnik wie Wärmepumpen, Hybridheizungen oder solarthermischen Anlagen. Diese Maßnahmen tragen zur Nutzung erneuerbarer Energien und einer klimafreundlichen Wärmeversorgung bei.
Unternehmen
Unternehmen können Heizungsförderungen für energetische Sanierungen nutzen. Förderfähig sind unter anderem Maßnahmen mit erneuerbaren Energien wie Pelletöfen, Photovoltaik oder Wärmepumpen.
Auch kommunale Unternehmen und Wohnungsbaugenossenschaften profitieren von Zuschüssen oder Krediten. Ein Beispiel ist der Ergänzungskredit von „Meine KfW“.
Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kirchen oder gemeinnützige Organisationen erhalten ebenfalls Unterstützung. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen die Fördervoraussetzungen erfüllen.
Dazu gehört oft der hydraulische Abgleich oder der Umstieg auf klimafreundliche Technologien wie KWK-Anlagen. Solche Projekte tragen aktiv zur Wärmewende bei.
Kommunen
Der Ergänzungskredit kann direkt bei der KfW beantragt werden. Ein Zuschuss von bis zu 35 % der förderfähigen Kosten ist möglich, wenn Heizungsanlagen mit erneuerbarer Wärme eingebaut werden.
Die Zuschussnummer 422 gilt dabei für Wohn- und Nichtwohngebäude.
Ein Vertrag mit einem Fachunternehmen muss vor der Antragstellung abgeschlossen sein. Kommunale Wärmeplanung und energetisches Sanieren spielen eine wichtige Rolle. Defekte Heizanlagen können nachträglich gefördert werden.
Energieeffiziente Lösungen wie Erdwärmepumpen oder Brennwertkessel sind förderfähig.
Voraussetzungen für die Förderung
Die Heizung muss bestimmte Kriterien erfüllen, um förderfähig zu sein. Förderfähige Kosten hängen vom individuellen Projekt ab.
Alter der bestehenden Heizung
Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, profitieren vom Klimageschwindigkeits-Bonus. Dieser Bonus beträgt 20 % der förderfähigen Kosten. Alte Systeme, wie Nachtspeicherheizungen oder ineffiziente Gasheizungen, verbrauchen oft mehr Energie.
Ein Tausch verbessert nicht nur die Effizienz, sondern spart auch Geld. Förderprogramme wie die Heizungsförderung 2025 setzen auf klimafreundliche Techniken. Technologien mit erneuerbaren Energien oder natürliche Kältemittel sind besonders förderfähig.
Förderfähige Kosten
Für Einfamilienhäuser liegt der maximale förderfähige Betrag bei 30.000 Euro. Bei Mehrfamilienhäusern beträgt die Förderung für die erste Wohneinheit ebenfalls 30.000 Euro.
Für die zweite bis sechste Wohneinheit können je 15.000 Euro beantragt werden. Ab der siebten Wohneinheit sinkt die Förderung auf 8.000 Euro pro Einheit. Diese Kosten decken Maßnahmen wie den hydraulischen Abgleich, den Einbau von Kollektoren oder erneuerbarer Wärmetechnik.
Nichtwohngebäude erhalten eine Förderung basierend auf ihrer Größe. Bis zu 150 Quadratmetern Fläche sind maximal 30.000 Euro förderfähig. Zwischen 150 und 400 Quadratmetern gibt es 200 Euro pro Quadratmeter.
Flächen zwischen 400 und 1.000 Quadratmetern werden mit 120 Euro pro Quadratmeter gefördert. Für Gebäude mit mehr als 1.000 Quadratmetern liegt der Satz bei 80 Euro je Quadratmeter.
Die energetische Sanierung kann hier ebenso unterstützt werden wie der Einsatz von innovativer Heizungstechnik.
Arten der finanziellen Förderung
Es gibt unterschiedliche Möglichkeiten, finanzielle Unterstützung zu erhalten. Sie helfen, die Kosten für klimafreundliche Heizsysteme zu senken.
Zuschuss
Ein Zuschuss hilft bei den Kosten für eine neue, klimafreundliche Heizung. Privatpersonen können bis zu 70 % der förderfähigen Ausgaben erhalten. Die Grundförderung liegt bei 30 %.
Mit weiteren Boni, wie dem Austausch von alten Nachtspeicher-Heizungen, ist eine Steigerung auf maximal 70 % möglich.
Das Programm unterstützt erneuerbare Wärme-Systeme wie Pelletheizungen oder Wärmepumpen. Auch die energetische Sanierung wird gefördert. Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren ebenfalls.
Die Förderung gilt für neue Heizungsanlagen und den hydraulischen Abgleich.
Ergänzungskredit
Ein Ergänzungskredit Nr. 358/359 bietet bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Er unterstützt den Heizungstausch und energetische Sanierung. Dieses Darlehen erleichtert Maßnahmen für klima- und energieeffiziente Immobilien.
Das Kundenportal „meine KfW“ dient zur Beantragung des Kredits. Hauseigentümer können so innovative Heizungstechnik wie Hybridheizungen oder Wärmepumpen finanzieren. Auch Schwimmbadabsorber und Pellet-Heizungen sind förderfähig.
Förderprogramme im Überblick
Es gibt viele Förderprogramme für einen Heizungstausch. Sie helfen, Kosten zu senken und nachhaltig zu heizen.
Förderprogramm | Förderhöhe | Förderfähige Maßnahmen | Zielgruppen | Besonderheiten |
---|---|---|---|---|
KfW-Zuschuss Nr. 458 | bis zu 70 % | Energieeffiziente Heizungen, energetische Sanierung | Privatpersonen, Eigentumswohnungen | Registrierung bei „Meine KfW“ notwendig |
KfW-Kredit Nr. 358/359 | bis zu 120.000 € je Wohneinheit | Große Projekte, Effizienzhäuser, energetische Sanierung | Privatpersonen, größere Projekte | Kombinierbar mit BAFA |
BAFA-Förderung | bis zu 70 % | Erneuerbare Heizungen (z. B. Wärmepumpen, Biomasse), Bonusförderungen | Eigentümer, WEGs, Mehrfamilienhäuser | Einbindung eines Energieeffizienzexperten verpflichtend |
Kombination KfW + BAFA | bis zu 60 % | Kombination von Maßnahmen (z. B. Heizungswechsel, hydraulischer Abgleich, Abwärmenutzung) | Unternehmen, Privatpersonen, Kommunen | Fördermittel kombinierbar für größere Einsparung |
KfW-Programme
KfW-Programme bieten finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Heizsysteme. Privatpersonen können mit dem Zuschuss Nr. 458 bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erhalten. Für größere Projekte steht der Ergänzungskredit Nr.
358/359 zur Verfügung. Damit sind bis zu 120.000 € je Wohneinheit finanzierbar.
Die Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ ist notwendig, um Förderungen zu beantragen. Das Programm unterstützt Maßnahmen wie den Einbau von energieeffizienten Heizungen oder die energetische Sanierung von Gebäuden.
Auch Eigentumswohnungen und Effizienzhäuser profitieren davon.
BAFA-Förderung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) bietet finanzielle Unterstützung für klimafreundliche Heizungsanlagen. Eigentümer von Wohnimmobilien in Deutschland können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten erstattet bekommen.
Förderfähig sind der Kauf und die Installation von erneuerbaren Heizungen wie Wärmepumpen und Biomasseanlagen.
Anträge für die BAFA-Förderung müssen fristgerecht gestellt werden. Auch Wohnungseigentümergemeinschaften oder Mehrfamilienhäuser können Zuschüsse erhalten. Bonusförderungen, wie der Emissionsminderungszuschlag, erhöhen den finanziellen Vorteil zusätzlich.
Die Einbindung eines Energieeffizienzexperten ist verpflichtend für die Antragstellung.
Kombination von Fördermitteln
Man kann Fördermittel kombinieren und bis zu 60 % der förderfähigen Kosten sparen. Zum Beispiel lassen sich KfW-Programme und BAFA-Förderung gemeinsam nutzen. Das ist besonders bei einer energetischen Sanierung sinnvoll.
Maßnahmen wie ein hydraulischer Abgleich oder der Einbau einer klimafreundlicheren Heizung profitieren davon.
Die Kombination lohnt sich besonders für Effizienzhäuser oder den Austausch alter Heizungen. Unternehmen, Privatpersonen und Kommunen können davon profitieren. Förderfähig sind oft auch Kosten für Abwärme-Nutzung oder regenerative Heizsysteme.
Wie funktioniert die Antragstellung?
Die Antragstellung erfolgt online und erfordert genaue Unterlagen.
Registrierung und Antragstellung
Eine Registrierung im Kundenportal „Meine KfW“ ist nötig. Beantragen Sie die Förderung unbedingt vor Beginn der Maßnahmen. Arbeiten dürfen erst nach Zusage starten.
Stellen Sie sicher, dass alle geforderten Unterlagen vollständig sind. Das hilft, Verzögerungen zu vermeiden. Nur mit gültigem Antrag können Fördersummen für energetisch sanieren gesichert werden.
Einreichung der Nachweise
Nachweise müssen vollständig und fristgerecht eingereicht werden, um die Förderung zu erhalten. Die Fristen richten sich nach dem Zeitpunkt der Maßnahme und der Rechnungsstellung. Bei Mehrfamilienhäusern oder Gemeinschaftseigentum gelten teilweise abweichende Regelungen.
Auch nachträgliche Anträge sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich, etwa wenn Maßnahmen bereits abgeschlossen wurden. Wichtig ist, dass alle förderfähigen Kosten sowie die Heizungsanlage klar und nachvollziehbar dokumentiert sind.
Tipps zur Auswahl einer neuen Heizung
Überlegen Sie, welche Heizung zu Ihrem Effizienzhaus passt und gleichzeitig erneuerbare Energie nutzt.

Wärmepumpe
Wärmepumpen nutzen erneuerbare Energie aus Luft, Erde oder Wasser. Sie erfüllen oft strenge Effizienzanforderungen und können einen Effizienzbonus von 5 % erhalten. Natürliche Kältemittel machen sie umweltfreundlicher.
Diese Heizungsanlagen senken Heizkosten und schonen das Klima. Besonders im Effizienzhaus lohnen sie sich langfristig. Förderungen erleichtern finanziell den Einbau und sorgen für geringere Investitionskosten.
Hybridheizungen
Hybridheizungen kombinieren erneuerbare Energien mit fossilen Brennstoffen. Das steigert die Energieeffizienz deutlich. Die Förderung kann bis zu 70 % der Installationskosten abdecken.
Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen dürfen die Förderung beantragen. Für Hybridheizungen gelten spezielle Anforderungen zur Energieeffizienz.
Zusätzliche Bonusförderungen sind möglich. Beispiele für Hybridheizungen sind Kombinationen aus Solarthermie und Gasheizung oder Wärmepumpe und Holzheizung. Anträge laufen über das KfW-Portal „Meine KfW“.
Nachweise zum Einkommen sind nötig. Solche Heizsysteme erfüllen oft Vorgaben aus dem neuen Heizungsgesetz.
Fazit
Zuschüsse für den Heizungstausch können bis zu 70 % der förderfähigen Kosten abdecken. Zusätzliche Boni für Emissionsminderung erhöhen die Förderung. Eigentümer von Wohnungen oder Einfamilienhäusern in Deutschland sind antragsberechtigt.
Alle Anträge müssen fristgerech eingereicht werden. Eine Frist von 36 Monaten gilt für die Umsetzung. Die Identifizierung läuft über das Portal „Meine KfW“, etwa per Video- oder Postident-Verfahren.
Privatpersonen ohne Immobilieneigentum bleiben ausgeschlossen.
⚡️ Wärmepumpe Stromverbrauch: Einfach Berechnen
Unser Stromverbrauch-Rechner für Wärmepumpen ist ein praktisches Tool, um den jährlichen Stromverbrauch und die Kosten Ihrer Wärmepumpe schnell zu ermitteln.
Häufig gestellte Fragen
Förderberechtigt sind vor allem Privatpersonen, die als Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind oder eine Auflassungsvormerkung haben. Auch Unternehmen, Kommunen, kirchliche Einrichtungen und gemeinnützige Organisationen können Fördermittel beantragen. Wichtig ist, dass die geplanten Maßnahmen den Anforderungen der jeweiligen Förderprogramme entsprechen, z. B. der Einsatz erneuerbarer Energien oder eine energetische Sanierung.
Die Grundförderung beträgt 30 % der förderfähigen Kosten. Mit Boni, wie dem Klimageschwindigkeits-Bonus für alte Heizungen oder dem Effizienzbonus für Wärmepumpen, kann die Förderung auf bis zu 70 % steigen. Bei der Kombination von KfW- und BAFA-Fördermitteln sind maximal 60 % möglich. Zusätzlich gibt es Ergänzungskredite von bis zu 120.000 € je Wohneinheit.
Gefördert werden moderne Heizsysteme auf Basis erneuerbarer Energien wie Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Brennstoffzellen oder solarthermische Anlagen. Auch unterstützende Maßnahmen wie der hydraulische Abgleich, der Einbau effizienter Umwälzpumpen oder der Anschluss an ein Wärmenetz sind förderfähig. Ebenso zählt die energetische Sanierung mit dazu, wenn sie zur Verbesserung der Energieeffizienz beiträgt.
Die geförderte Heizung muss bestimmte technische und energetische Anforderungen erfüllen. Heizungen, die älter als 20 Jahre sind, qualifizieren sich für einen zusätzlichen Bonus. Förderfähige Kosten sind projektabhängig, z. B. maximal 30.000 € bei Einfamilienhäusern. Die Maßnahmen müssen von einem Fachunternehmen durchgeführt werden, bei bestimmten Programmen ist auch ein Energieeffizienzexperte einzubinden. Eine vollständige Dokumentation und Einhaltung der Fristen sind entscheidend für die Bewilligung.
✍️ Geschrieben von:

Sebastian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Wärmepumpen und erneuerbarer Energien, war früher selbständiger Heizungsbauer. Mit seinem fundierten Wissen über Wärmepumpentechnologie und praktischer Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.