Haben Sie Interesse an einer BAFA-Förderung für Ihre Wärmepumpe, wissen aber nicht, ob sie die Vorraussetzungen erfüllen? Dieses Förderprogramm unterstützt viele durch die Nutzung erneuerbarer Energien beim Heizen.
Es gibt verschiedene Förderprogrammen, die für energieeffiziente Sanierungen und Neubauten zur Verfügung stehen und es ist wichtig, sich fachkundig beraten zu lassen, um das Maximum aus den Fördermitteln herauszuholen. In diesem Artikel zeigen wir Ihnen, welche Voraussetzungen für die Förderung notwendig sind. Finden Sie heraus, wie Sie von der “Heizen mit Erneuerbaren Energien” Förderung profitieren können.
💡 Zusammenfassung
- Die BAFA-Förderung unterstützt Häuser, die älter als fünf Jahre sind, mit bis zu 70%. Anträge müssen vor dem Einbau gestellt werden.
- „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ fördert umweltfreundliche Heizsysteme seit dem 2. Januar 2020. Gas-Hybridheizungen und „Renewable Ready“ Heizungen sind auch förderfähig.
- Die bestehende Heizung muss mindestens zwei Jahre alt sein. Eine alte Ölheizung muss fest installiert sein, um die Austauschprämie zu erhalten.
- Ein hydraulischer Abgleich ist zwingend nötig für die Förderung. Dies verbessert die Effizienz der Heizung.
- Ein zertifizierter Energieberater wird empfohlen. Er hilft bei der Planung und Einhaltung der Förderkriterien.
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Programm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“
Das BAFA-Förderprogramm „Heizen mit Erneuerbaren Energien“ unterstützt den Einsatz von umweltfreundlichen Heizsystemen. Seit dem 2. Januar 2020 können Anträge elektronisch gestellt werden.
Es gilt für Maßnahmen, die ab dem 11. März 2015 beantragt oder bewilligt wurden.
Die Förderhöhe richtet sich nach den förderfähigen Kosten. Dazu zählen auch notwendige Umfeldmaßnahmen zur Installation. Ein Beispiel für förderfähige Kosten sind Ausgaben für eine Wärmepumpenheizung oder Solarthermieanlagen.
Förderung für erneuerbare Wärme ist ein wichtiger Schritt
Dieses Programm hilft, den Einsatz von erneuerbarer Energie zu erhöhen und fossile Brennstoffe zu reduzieren.
„Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen
„Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen sind förderfähig. Diese Heizungen müssen binnen zwei Jahren mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger nachgerüstet werden. So erhalten Sie bis zu 20% Förderung.
Für die Förderung kann auch Flüssiggas genutzt werden. Gas-Hybridheizungen sind ebenfalls förderfähig. Wichtig ist, dass ein erneuerbarer Wärmeerzeuger integriert wird.
Voraussetzungen für die Förderung
Für eine Förderung durch die BAFA gibt es bestimmte Bedingungen. Die Fördervoraussetzungen umfassen sowohl technische Mindestanforderungen als auch spezifische Leistungen der Wärmepumpen, die erfüllt sein müssen, um finanzielle Unterstützung zu erhalten. Die bestehende Heizung muss ein gewisses Alter haben und spezielle Anforderungen erfüllen.
Mindestalter der Bestandsheizung
In Bestandsgebäuden muss das Heizsystem mindestens zwei Jahre alt sein. Es gibt jedoch keine spezifische Altersanforderung für die bestehende Heizung.
Die Förderung der Wärmepumpe kann somit auch bei älteren Heizsystemen beantragt werden. Dies erleichtert die energetische Sanierung und den Einsatz von erneuerbaren Energien.
Keine Mindestalter erforderlich
Das Bundesförderprogramm für effiziente Gebäude unterstützt so die Umstellung auf nachhaltige Technik.
Anforderungen an die bestehende Heizung
Die Heizung muss eine Mindestlaufzeit haben. Das ist wichtig für die Förderung. Es gibt eine Austauschpflicht laut EnEV § 10. Diese Pflicht gilt bei Eigentümerwechsel nach dem 1.
Februar 2002. Heizungen, die unter diese Pflicht fallen, bekommen keine Förderung.
Die alte Ölheizung muss fest installiert sein. Nur dann erhält man die Austauschprämie. Die Anlage sollte gut gewartet sein. Auch ein hydraulischer Abgleich ist oft nötig. Dies verbessert die Effizienz der Heizung.
Notwendigkeit eines Energieberaters
Ein zertifizierter Energieberater hilft Ihnen, die beste Lösung für Ihre Heizung zu finden. Er prüft, ob Ihre Anlage den Förderkriterien entspricht. Zwar ist eine Energieberatung nicht zwingend erforderlich, doch sie wird dringend empfohlen.
Verbraucherzentralen der Bundesländer bieten Information und Beratung. Sie können wertvolle Tipps zur effizienten Nutzung von Pelletsöfen oder Brennwertkesseln geben. Eine energetische Sanierung wird durch ihre Beratung oft effektiver.
Nutzen Sie diese Hilfe, um Fehler zu vermeiden und Kosten zu sparen.
Spezifische Förderkriterien für Wärmepumpen
Die Wärmepumpe muss ihre Wärme im Gebäudebestand nutzen. Luft-Luft-Wärmepumpen, die die Raumluft direkt erwärmen, werden unter bestimmten technischen Mindestanforderungen gefördert, was als neues Förderangebot im Rahmen der BEG 2021 hervorgehoben wird. Zudem ist bei Neubauten eine Förderung möglich.
Für Biomasse- und Wärmepumpenanlagen beträgt die Förderung 35 %. Luft-Wasser-Wärmepumpen, die Wärme an Heizsysteme über Wasser abgeben, zeichnen sich durch ihre hohe jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz aus und erfüllen die Anforderungen und Standards für eine staatliche Unterstützung.
Betrieb der Heizungsanlage im Gebäudebestand
Alte Heizungsanlagen in Gebäuden müssen oft ersetzt werden. Förderung gilt für Häuser, die älter als fünf Jahre sind. Erneuerbare Energien können den Heizungsbetrieb umweltfreundlicher machen.
Zum Beispiel, Erdwärme oder Solarthermie-Anlagen. Eine neue Heizung muss effizient arbeiten. Ein hydraulischer Abgleich ist wichtig.
Zitat in Markdown:
Heizungen mit erneuerbaren Energien sind nicht nur gut für die Umwelt, sondern auch für den Geldbeutel.
Förderfähigkeit bei Neubauten
In Neubauten können Solarkollektoranlagen mit 30 % der förderfähigen Kosten unterstützt werden. Für Biomasse- und Wärmepumpenanlagen beträgt die Förderung 35 %. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bietet diese Unterstützung an.
Heizungsanlagen im Bestand müssen bestimmte Kriterien erfüllen.
Gas-Hybridheizungen erhalten bis zu 30 % Förderung, wenn sie technische Anforderungen erfüllen. Diese Anlagen kombinieren Gasbrennwerttechnik mit erneuerbaren Energien. Auch Wärmepumpen und solarthermische Anlagen sind förderfähig.
Die Kollektorfläche muss dabei ausreichen. Nutzen Sie die Vorteile eines hydraulischen Abgleichs.
Hydraulischer Abgleich nach Verfahren A oder B
Für die BAFA-Förderung der Wärmepumpe muss ein hydraulischer Abgleich stattfinden. Es gibt zwei Verfahren: Verfahren A und Verfahren B. Beide sind zulässig. Der Abgleich sorgt dafür, dass das Heizsystem effizient arbeitet.
Dabei wird die Wärmeverteilung im Haus optimiert. Ohne den hydraulischen Abgleich kann keine Heizung gefördert werden.
Beim Verfahren A wird die Heizlast des gesamten Gebäudes berechnet. Das Verfahren B nutzt vereinfachte Berechnungen und basiert auf Standardwerten. Beide Methoden zielen darauf ab, Energie zu sparen und den Komfort zu erhöhen.
Ein Energieberater hilft oft bei der Auswahl des passenden Verfahrens.
Förderfähige Kosten
Förderfähige Kosten umfassen alle Ausgaben, die für den Einbau und den Betrieb einer Wärmepumpe nötig sind. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet verschiedene Förderprogramme an, die Hausbesitzern helfen, ihre alten Heizungen durch energieeffiziente Systeme zu ersetzen und dabei von staatlichen Zuschüssen zu profitieren. Erfahren Sie mehr über die Details und profitieren Sie von den Zuschüssen!
Definition förderfähiger Kosten
Förderfähige Kosten umfassen alle Ausgaben für die Installation und den Betrieb der Wärmepumpen. Dazu gehören Bruttokosten inklusive Umsatzsteuer. Antragsteller, die vorsteuerabzugsberechtigt sind, setzen nur Nettokosten an.
Andere Antragsteller können Kosten inklusive Umsatzsteuer anrechnen.
Für Wohngebäude liegt die Obergrenze bei 50.000 Euro pro Wohneinheit. Nichtwohngebäude können bis zu 3,5 Millionen Euro an förderfähigen Kosten geltend machen. Zu diesen Kosten zählen auch Maßnahmen für den hydraulischen Abgleich und Ergänzungskredite zur Finanzierung.
Möglichkeiten zur Korrektur der Kostenhöhe
Korrigieren Sie die Kostenhöhe vor der Antragstellung. Nach der Antragstellung ist keine Erhöhung mehr möglich. Der Zuschuss berechnet sich nur auf Basis der förderfähigen Kosten.
So lässt sich die Förderung optimal nutzen. Ein Energieberater kann helfen, alle förderfähigen Posten zu berücksichtigen.
Kosten für den hydraulischen Abgleich und Gaswärmepumpen sollten in den Antrag aufgenommen werden. Auch für Effizienzmaßnahmen wie Wärmedämmung oder Solarwärme können Sie Förderung bekommen.
Die richtige Planung der Kosten ist das A und O.
Zusatzförderungen wie der Wärmepumpencheck
BAFA fördert auch den Wärmepumpencheck. Diese Kosten sind förderfähig. Ein Wärmepumpencheck hilft, die Effizienz zu prüfen. So bleibt die Jahresarbeitszahl (JAZ) hoch.
Die Austauschprämie für Ölheizungen gibt 10 Prozentpunkte mehr Förderung. Das macht die Investition noch attraktiver. Auch energetische Sanierungen profitieren davon. Ein hydraulischer Abgleich kann die Effizienz erhöhen.
Fragen zur Antragstellung
Viele Menschen fragen, wer einen Antrag stellen darf. Auch der Ablauf bei mehreren Heizungen sorgt oft für Verwirrung.
Antragsberechtigung für Contractoren
Contractoren dürfen Anträge stellen, wenn sie im Auftrag arbeiten. Gewerbliche Antragsteller können Förderungen nach De-minimis-Beihilfen oder AGVO beantragen. Unternehmen erhalten nur die Mehrkosten gegenüber weniger umweltfreundlichen Alternativen als Förderkosten.
Energieberater sind oft notwendig für den Antrag.
Contractoren müssen sicherstellen, dass alle Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört ein hydraulischer Abgleich und die Nutzung von Brennwertnutzungstechnologie. Nutzung von fliehkraftabscheider kann auch relevant sein.
Ein Effizienzhaus kann zusätzliche Vorteile bieten. Energetische Sanierungen und solarthermische Anlagen sind ebenfalls förderungsfähig.
Antragsprozess bei mehreren Heizungsanlagen
Besitzen Sie mehrere Heizungsanlagen in verschiedenen Gebäuden? Sie können die förderfähigen Investitionskosten bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit beantragen. Es gibt verschiedene Förderprogramme für den Umbau alter Heizungsanlagen, insbesondere für die energetische Sanierung und den Austausch durch moderne Systeme wie Wärmepumpen. Wichtig ist, dass nur Kosten bezuschusst werden, die Ihnen als Eigentümer entstehen.
Nutzen Sie die Vorteile der BAFA-Förderung und verbessern Sie Ihre Heizsysteme.
Betreiben Sie zum Beispiel eine Wärmepumpe und eine solarthermische Anlage. Optimieren Sie den hydraulischen Abgleich nach Verfahren A oder B. Beachten Sie, dass alle Maßnahmen zur energetischen Sanierung zählen.
So steigern Sie die Effizienz und sparen bares Geld.
Nachträgliche Änderungen nach Erhalt des Zuwendungsbescheides
Nach Erhalt des Zuwendungsbescheides sind keine Änderungen mehr möglich. Das bedeutet, dass alle Angaben im Antrag vor dem Bescheid korrekt und vollständig sein müssen. Es gibt keine Chance, nachträglich Anpassungen zu machen.
Dies schließt auch Änderungen der förderfähigen Kosten ein.
Es ist wichtig, dass bereits im Antrag der hydraulische Abgleich geplant wird. Ohne diesen Abgleich gibt es kein Fördergeld. Stelle sicher, dass alle Details zur Heizung, wie bei solarthermischen Anlagen oder Wärmepumpen, genau stimmen.
Missverständnisse oder Fehler führen dazu, dass die Fördergelder nicht ausgezahlt werden.
Schlussfolgerung
Die BAFA-Förderung für eine Wärmepumpe ist eine gute Chance, wenn sie die Vorraussetzungen erfüllen. Sie hilft Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Investieren Sie in erneuerbare Heizsysteme und sichern Sie sich finanzielle Unterstützung.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen und profitieren Sie von Steuervorteilen. Planen und beantragen Sie rechtzeitig, um alle Vorteile zu nutzen.
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Häufig gestellte Fragen
Die Förderung gilt nur für Wohngebäude, die älter als fünf Jahre sind. Neubauten können unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Förderungen für Solarkollektoren und Wärmepumpen erhalten.
Der Antrag muss unbedingt vor dem Einbau der Wärmepumpe gestellt werden. Nachträgliche Anträge sind nicht zulässig, und Änderungen der förderfähigen Kosten nach dem Zuwendungsbescheid sind nicht möglich.
Ein hydraulischer Abgleich sorgt dafür, dass die Wärme gleichmäßig und effizient im Gebäude verteilt wird. Er ist eine Voraussetzung für die Förderung und kann nach Verfahren A oder B erfolgen. Ein korrekt durchgeführter Abgleich steigert die Energieeffizienz und sorgt für ein komfortableres Raumklima.
Ja, „Renewable Ready“ Gas-Brennwertheizungen und Gas-Hybridheizungen sind förderfähig, sofern sie mit einem erneuerbaren Wärmeerzeuger kombiniert werden. Bis zu 30 % Förderung sind möglich, wenn alle technischen Anforderungen erfüllt werden.
Eine Energieberatung ist nicht zwingend vorgeschrieben, aber dringend empfohlen. Ein zertifizierter Energieberater unterstützt bei der Planung, stellt sicher, dass alle Förderkriterien erfüllt sind, und hilft bei der optimalen Nutzung der Zuschüsse.
✍️ Geschrieben von:
Sebastian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Wärmepumpen und erneuerbarer Energien, war früher selbständiger Heizungsbauer. Mit seinem fundierten Wissen über Wärmepumpentechnologie und praktischer Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.