Progres Nrw: Aktuelle Wärmepumpe Förderung in NRW

Gelbe Umrisskarte von NRW mit Balkendiagramm und Aufwärtspfeil, symbolisiert das Förderprogramm Progres.NRW.

So sichern Sie sich bis zu 12.000 € Zuschuss für Ihre klimafreundliche Heizung in NRW

Wer 2025 eine Wärmepumpe in Nordrhein-Westfalen installieren möchte, kann auf attraktive staatliche Zuschüsse durch das Förderprogramm progres.nrw zählen. Die am 20. Mai 2025 veröffentlichte Richtlinie „progres.nrw – Klimaschutztechnik“ bündelt Förderangebote für klimafreundliche Gebäudetechnik. Besonders lukrativ: Die Förderung von Wärmepumpen in Verbindung mit Geothermie, sowie intelligente Steuerungssysteme für PV-Wärmepumpen-Kombinationen.

Diese Förderung gilt landesweit für ganz NRW, richtet sich sowohl an Privatpersonen als auch an Unternehmen, Kommunen und gemeinnützige Organisationen – und bietet eine Förderhöhe von bis zu 12.000 Euro pro Maßnahme.

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Was wird bei progres.nrw im Jahr 2025 für Wärmepumpen gefördert?

Die Förderung konzentriert sich auf zwei zentrale Maßnahmen:

  1. Installation einer Wärmepumpe mit oberflächennaher Geothermie (z. B. Erdwärmesonden, Erdwärmekollektoren, Brunnenbohrungen)
  2. Steuerungseinrichtung, die PV-Strom zur Versorgung der Wärmepumpe priorisiert nutzt

Diese Kombination unterstützt sowohl ökologische Nachhaltigkeit als auch eine wirtschaftlich sinnvolle Energieversorgung.

Wer ist antragsberechtigt für die Wärmepumpenförderung 2025 in NRW?

AntragstellerFörderung möglich
Privatpersonen (Hausbesitzer, Vermieter)✅ Ja
Kommunen, Städte, Kreise✅ Ja
Unternehmen und Handwerksbetriebe (KMU)✅ Ja
Gemeinnützige Organisationen (z. B. Kirchen)✅ Ja
Forschungseinrichtungen, Hochschulen✅ Ja
Bund, Länder und deren Einrichtungen❌ Nein
Wichtig: Die Maßnahme muss sich innerhalb Nordrhein-Westfalens befinden und darf noch nicht begonnen worden sein. Maßnahmenbeginn = erste Bestellung oder Auftrag.

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen 2025?

Wärmepumpe mit Geothermie (Modul 6.4.1)

MaßnahmeFörderungssatzMax. ZuschussVoraussetzung
Erdwärmesonde (Bestand)50 €/Bohrmeterbis 12.000 €Nach VDI 4640, max. 400 m Tiefe, nur fabrikneue Anlagen
Erdwärmesonde (Neubau)35 €/Bohrmeterbis 8.000 €wie oben
Erdwärmekollektor35 €/m² (Bestand), 15 €/m² (Neubau)bis 12.000 €1 m² Kollektorfläche je 10 m² beheizte Fläche
Brunnenbohrung5 €/l/h Förderleistungbis 12.000 €Genehmigung durch untere Wasserbehörde erforderlich

Steuerungseinheit für Wärmepumpe + PV (Modul 6.3.4)

MaßnahmeFörderungssatzMax. Zuschuss
Steuerungseinheit zur Nutzung von PV-Strom40 %750 €
Voraussetzung: Neue WP oder PV ≥ 4 kWp + SG Ready

📋 Schritt-für-Schritt: Stellen Sie den Förderantrag bei Progres Nrw

1. Förderfähigkeit prüfen

  • Gebäude liegt in NRW
  • Wärmepumpe + ggf. Geothermie oder Steuerung ist geplant
  • Noch kein Auftrag vergeben oder Bestellung getätigt

2. Fachbetrieb beauftragen (unverbindlich)

  • Angebot einholen
  • Jahresarbeitszahl und technische Daten dokumentieren
  • Bei Geothermie: Nachweis gemäß VDI 4640 + Genehmigung

3. Antrag online stellen

  • Antrag erfolgt digital (z. B. über das Portal der Bezirksregierung Arnsberg)
  • Einzeln pro Maßnahme beantragen (z. B. Geothermie, Steuerung separat)

4. Bewilligung abwarten

  • Erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheids darf mit dem Bau begonnen werden

5. Maßnahme umsetzen + Nachweise einreichen

  • Nach Fertigstellung:
    • Rechnungen
    • Fachunternehmererklärung
    • ggf. Inbetriebnahmebericht / Prüfprotokolle

Hier gehts zum elektronischen Antragsformular

Fazit: Progres Nrw bietet 2025 starke Anreize für Wärmepumpen

Die Wärmepumpenförderung 2025 in Nordrhein-Westfalen ist eine attraktive Möglichkeit, Investitionskosten massiv zu senken und gleichzeitig auf eine klimafreundliche Heizlösung umzusteigen. Besonders lohnend ist die Kombination mit Geothermie oder einer intelligenten Steuerung mit PV-Strom.

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Häufig gestellte Fragen

Wird auch eine Luft-Wasser-Wärmepumpe ohne Geothermie gefördert?

Nein, reine Luft-Wärmepumpen sind im Modul 6.4.1 nicht berücksichtigt. Der Fokus liegt auf Geothermie + WP.

Ist ein Batteriespeicher in Verbindung mit Wärmepumpe förderfähig?

Nur indirekt – Batteriespeicher werden im Kontext kommunaler PV-Anlagen (Modul 6.1.3) gefördert, aber nicht separat für WP.

Wie oft kann ich Förderung beantragen?

Für jede Maßnahme (Geothermie, Steuerung) muss ein separater Antrag gestellt werden – pro Gebäude und Standort nur einmal.

Kann die Wärmepumpenförderung mit anderen Programmen kombiniert werden?

Ja, eine Kumulierung mit Bundesförderungen (z. B. BEG Einzelmaßnahmen) ist möglich – bis zu einer maximalen Gesamtförderquote von 60 %. Wichtig: Eine Kombination mit anderen progres.nrw-Bausteinen ist nicht zulässig, wenn es sich um dieselbe Maßnahme handelt.

Gibt es eine Bagatellgrenze für die Förderung?

Ja, laut Richtlinie werden nur Förderbeträge ab 350 € bewilligt oder ausgezahlt. Liegen die förderfähigen Kosten unter diesem Betrag, wird kein Zuschuss gewährt.

✍️ Geschrieben von:
Sebastian Fischer
Chefredakteur Wärmepumpen

Sebastian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Wärmepumpen und erneuerbarer Energien, war früher selbständiger Heizungsbauer. Mit seinem fundierten Wissen über Wärmepumpentechnologie und praktischer Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.