Förderung einer Wärmepumpe gefällig? Das sind die Voraussetzungen: Ab 2024 gibt es neue Förderungen für Wärmepumpen im Rahmen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Alle Wohn- und Nichtwohngebäude erhalten eine Grundförderung von 30 Prozent.
Ein Effizienzbonus von 5 Prozent wird für bestimmte Wärmepumpenarten gewährt. Öl- und Gasheizungen bekommen ab 2024 keine Förderung mehr. Der Fokus liegt auf klimafreundlichen Heizungen.
Anträge müssen seit dem 27. Februar 2024 bei der KfW eingereicht werden.
💡 Zusammenfassung
- Neuerungen in der Förderpolitik (ab 2024): Wärmepumpen werden verstärkt gefördert, da das Gebäudeenergiegesetz den Einsatz erneuerbarer Energien fordert. Die Förderung erfolgt ab dem 27. Februar 2024 über die KfW und nicht mehr über das BAFA. Es gibt keine Förderung mehr für Öl- und Gasheizungen.
- Technologieoffene Förderung: Verschiedene Wärmepumpentypen (Luft-Wasser, Wasser-Wasser, Sole-Wasser) werden gefördert. Ab 2028 wird die Förderung nur noch für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln (wie R290) gewährt.
- Fördervoraussetzungen: Wärmepumpen müssen bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen, wie eine Mindest-Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3,0. Zudem sind diverse Zertifizierungen und Dokumentationen, z. B. ein Energieeffizienz-Experte und ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP), erforderlich.
- Förderbeträge: Die Grundförderung beträgt 30 % der Kosten. Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro erhalten ebenfalls 30 %. Es gibt zusätzliche Boni wie den Effizienzbonus (5 %) und den Klimageschwindigkeits-Bonus (20 %).
- Kombination von Fördermitteln: Förderungen können kombiniert werden, z. B. KfW-Kredite bis zu 150.000 Euro oder BAFA-Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Auch die Integration von solarthermischen Anlagen und Photovoltaik kann zusätzlich gefördert werden.
- Schnell in 45 Sekunden Anfrage stellen.
- Erhalte bis zu 4 Angebote von Fachbetrieben in deiner Region.
- Kostenlos & Unverbindlich inkl. Beratung.
- Grundlagen der Wärmepumpenförderung ab 2024
- Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen
- Förderbetrag für Wärmepumpen
- Prozess der Antragstellung für Wärmepumpenförderung
- Kombinieren von Fördermitteln für Wärmepumpen
- Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpenförderung
- Schlussfolgerung
- Häufig gestellte Fragen
Grundlagen der Wärmepumpenförderung ab 2024
Ab 2024 gibt es neue Förderbedingungen für Wärmepumpen. Sie berücksichtigen erneuerbare Energien und energetische Sanierung.
Neuerungen in der Förderpolitik
Die Förderpolitik für Wärmepumpen ändert sich ab dem Jahr 2024 grundlegend. Keine Förderung gibt es mehr für Öl- und Gasheizungen. Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) fordert verstärkt den Einsatz erneuerbarer Energien.
Das hat zur Folge, dass klimafreundliche Heizungen wie die Wärmepumpe stärker unterstützt werden. Die Anträge erfolgen ab dem 27. Februar 2024 über die KfW und nicht mehr über das BAFA.
“Es ist unser Ziel, die Nutzung erneuerbarer Energien im Heizungssystem zu fördern.” Sagt Umweltminister Müller.
Die neuen Förderansätze sind technologieoffen gestaltet. Das bedeutet, dass nicht nur Luft-Wasser-Wärmepumpen gefördert werden, sondern auch andere Systeme wie Luft-Luft-Wärmepumpen oder Hybridheizungen.
Auch die Integration von solarthermischen Anlagen ist möglich. So kann man verschiedene klimafreundliche Heizungsformen kombinieren und zusätzliche Fördermittel nutzen. Die Änderungen in der Förderpolitik erleichtern somit den Weg zu einer energieeffizienten und nachhaltigen Heizungslösung.
Technologieoffene Förderansätze
Technologieoffene Förderansätze ermöglichen eine flexible Nutzung verschiedener Wärmepumpentechnologien. Ab 2024 fördern die Programme Luft-Wasser, Wasser-Wasser und Sole-Wasser Wärmepumpen.
Diese Vielfalt hilft, die bestmögliche Lösung für individuelle Bedürfnisse zu finden.
Ab 2028 wird die Förderung nur noch für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln wie R290 gewährt. Diese Maßnahmen fördern den Einsatz klimafreundlicher Technologien und tragen zur Energiewende bei.
Mit dieser Strategie unterstützt die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) sowohl den Einsatz erneuerbarer Energien als auch den Klimaschutz.
Voraussetzungen für die Förderung von Wärmepumpen
Wärmepumpen müssen bestimmte Effizienzanforderungen erfüllen. Zudem sind wichtige Zertifizierungen und Dokumentationen notwendig.
Effizienzanforderungen
Förderung Wärmepumpe 2024 setzt hohe Effizienzanforderungen voraus. Die Jahresarbeitszahl (JAZ) muss mindestens 3,0 betragen. Das bedeutet, die Pumpe muss aus 1 kWh Strom mindestens 3 kWh Wärme erzeugen.
Erreicht die Anlage eine JAZ von 5, produziert sie sogar bis zu 5 kWh Wärme aus 1 kWh Strom. Dadurch wird die Heizungsförderung besonders attraktiv. Hausbesitzer können so nachhaltig und effizient heizen.
📋 Erforderliche Zertifizierungen und Dokumentationen
Erforderliche Zertifizierungen und Dokumentationen sind für die Förderung von Wärmepumpen unerlässlich. Eine genaue Beachtung dieser Anforderungen ist notwendig.
- Einbindung eines Energieeffizienz-Experten: Ein solcher Experte muss in das Projekt einbezogen werden, um die Energieeffizienz zu gewährleisten.
- Individueller Sanierungsfahrplan (iSFP): Der iSFP ist erforderlich, um den maximalen Fördersatz von 20 Prozent zu erhalten.
- Grundbuchauszug: Eigentum muss durch einen Grundbuchauszug nachgewiesen werden.
- Einkommenssteuerbescheide: Diese Bescheide sind notwendig, um den Einkommensbonus nachzuweisen.
- Effizienzanforderungen: Die Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzkriterien erfüllen, um förderfähig zu sein.
- Erforderliche Zertifikate und Dokumentationen:
- Zertifizierung der Wärmepumpe: Die Anlage selbst muss zertifiziert sein.
- Installationsnachweis: Ein Nachweis über die fachgerechte Installation ist erforderlich.
- Hydraulischer Abgleich: Dieser ist wichtig für eine gleichmäßige Wärmeverteilung.
- Antragstellung vor Vorhabenbeginn: Anträge müssen grundsätzlich vor Beginn des Vorhabens eingereicht werden.
- Dokumentation der Gebäudemaßnahmen:
- Bei bestimmten Maßnahmen am Gebäude darf der Antrag auch danach erfolgen.
- Dazu gehören energetische Sanierungen und Fernwärmeprojekte.
Diese Punkte müssen beachtet werden, um eine erfolgreiche Förderung zu bekommen.
Förderbetrag für Wärmepumpen
Mit der neuen Förderung 2024 kannst du einen Basiszuschuss für deine Wärmepumpe erhalten. In Kombination mit KfW- und BAFA-Programmen sind höhere Förderbeträge möglich.
Basiszuschuss Details
Die Grundförderung gewährt 30% Zuschuss für Wohn- und Nichtwohngebäude. Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 Euro erhalten ebenfalls einen Zuschuss von 30%. Diese Förderbeträge erleichtern die Integration von erneuerbaren Energien wie Wasserwärmepumpen und Luftwärmepumpen.
Für die Basisförderung sind Effizienznachweise und bestimmte Dokumentationen erforderlich. Darüber hinaus müssen alle installierten Systeme den neuesten Energiestandards entsprechen.
Die Förderung unterstützt damit die Wärmewende und trägt zur Reduzierung der CO2-Steuer bei.
Ergänzende Förderoptionen
Um mehr finanzielle Unterstützung zu erhalten, können Hausbesitzer ergänzende Förderoptionen nutzen. Ein Beispiel ist der Klimageschwindigkeits-Bonus von 20%, der ab 2029 reduziert und 2037 vollständig wegfällt.
Zusätzlich erhalten Wärmepumpen einen Effizienzbonus von 5%. Biomasseheizungen profitieren von einem Emissionsminderungszuschlag in Höhe von 2.500 Euro.
Effizienzmaßnahmen sind entscheidend für die Förderung. Kombinieren Sie diese Förderungen idealerweise mit einem Ergänzungskredit oder einer Steuererleichterung. KfW- und BAFA-Programme bieten weitere finanzielle Hilfen an. So maximieren Sie die Unterstützung für Ihre energetischen Sanierungen.
Prozess der Antragstellung für Wärmepumpenförderung
Beginnen Sie den Antrag online über das BAFA-Portal. Fügen Sie alle notwendigen Dokumente wie Effizienzhaus-Zertifikate bei.
Beginn der Antragstellung
Man kann Förderanträge seit dem 29. Dezember 2023 einreichen. Anträge sind ab dem 27. Februar 2024 offiziell möglich.
Viele Unterlagen und Nachweise werden benötigt. Achte darauf, dass alle Dokumente vollständig sind. Das erleichtert den Prozess erheblich. Wenn du Fragen hast, hilft eine Energieberatung weiter.
📋 Benötigte Unterlagen und Nachweise
Für die Antragstellung der Wärmepumpenförderung 2024 sind verschiedene Unterlagen erforderlich. Diese Dokumente sichern eine reibungslose Bearbeitung und eine erfolgreiche Förderzusage.
- Lieferungsvertrag oder Leistungsvertrag:
- Muss mit einem Fachunternehmen abgeschlossen sein.
- Enthält das voraussichtliche Datum der Maßnahme und Bedingungen zur Zusage.
- Einkommenssteuerbescheide:
- Nachweise für den Einkommensbonus aus den letzten zwei Jahren.
- Nachweis der Eigentümerschaft:
- Eigentümer von Wohnimmobilien müssen ihre Eigentümerschaft nachweisen.
- Gilt auch für bestimmte juristische Personen.
- Registerauszüge bei Vertretung:
- Nachweis der Vertretungsberechtigung durch Registerauszüge, wenn ein Bevollmächtigter Anträge stellt.
- Antragsfrist beachten:
- Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
- Maßnahmen zwischen dem 29.12.2023 und 31.08.2024 können bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Diese Unterlagen ermöglichen eine detaillierte Prüfung des Antrags und helfen bei einer schnellen Bearbeitung des Förderantrags für Ihre Wärmepumpe im Jahr 2024.
Kombinieren von Fördermitteln für Wärmepumpen
Es gibt viele Möglichkeiten, Fördermittel für Wärmepumpen zu kombinieren. So können Hausbesitzer auch Zuschüsse von KfW- und BAFA-Programmen nutzen, um ihre Heizsysteme effizienter zu gestalten.
Integration anderer Zuschüsse
Verschiedene Zuschüsse lassen sich miteinander kombinieren. KfW- und BAFA-Programme bieten zusätzliche Fördermöglichkeiten. Für Geringverdiener gibt es eine einkommensabhängige Förderung.
Diese kann mit anderen Förderungen kombiniert werden.
Durch die Nutzung von Kombinationsmöglichkeiten kann man den Gesamtbetrag der Förderung maximieren. Solarthermische Anlagen und Photovoltaik können ebenfalls gefördert werden. Dies gilt auch für Gaswärmepumpen und Biomethan-Anlagen.
Mehrere Fördermittel erhöhen die Chancen auf eine umfassende Unterstützung.
KfW- und BAFA-Programme
KfW bietet Kredite bis zu 150.000 Euro für Wärmepumpen an. Diese Kredite enthalten Tilgungszuschüsse. Hauseigentümer können von dieser Förderung profitieren, um ihre Heizsysteme zu modernisieren.
Dies gilt auch für Gemeinschaftseigentum. Den Kredit können sie direkt bei der KfW beantragen.
BAFA gewährt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen. Interessierte müssen die Förderung beim BAFA separat anfordern. Hierfür brauchen sie bestimmte Nachweise und Zertifizierungen. Solche Zuschüsse erleichtern finanzielle Lasten und fördern den Einsatz regenerativer Energien.
Häufig gestellte Fragen zur Wärmepumpenförderung
Viele fragen sich, ob sie ihren Antrag online oder per Post einreichen müssen. Andere wollen wissen, wie der Einbau einer Wärmepumpe ihre Einkommensteuererklärung beeinflussen kann.
Verfahren der Antragstellung und Bearbeitungszeiten
Anträge können ab dem 27. Februar 2024 bei der KfW gestellt werden. Vor Maßnahmenbeginn sollten diese Anträge eingereicht sein. Die Bearbeitungszeiten können variieren, daher ist eine frühzeitige Antragstellung empfehlenswert.
Notwendige Unterlagen umfassen Effizienznachweise und erforderliche Zertifizierungen.
Die KfW prüft die Anträge und informiert über den Status. Eine vollständige Dokumentation sowie die Einhaltung aller Effizienzanforderungen beschleunigen das Verfahren. Neue Heizsysteme sollten umgehend gemeldet und nachweislich auf den neusten Stand gebracht werden.
Einflüsse auf vorhandene Heizsysteme
Ab 2024 erhalten Öl- und Gasheizungen keine Förderung mehr. Die maximalen Förderungen für Wärmepumpen decken bis zu 70 % der Kosten ab. Diese Änderungen können Hausbesitzer motivieren, von herkömmlichen Heizsystemen auf klimafreundliche Alternativen umzusteigen.
Die Integration von Wärmepumpen kann bestehende Heizkörper effizienter machen. Auch die Kombination mit einer PV-Anlage erhöht die Energieeffizienz. Energieeffizienz-Experten bieten wertvolle Beratung bei der Umstellung.
Eine rechtzeitige Einkommenssteuererklärung kann zusätzliche Steuervorteile bringen.
Schlussfolgerung
Förderung der Wärmepumpe 2024 bietet viele Chancen. Durch verschiedene Boni können Sie bis zu 70 Prozent Zuschuss erhalten. Der Klima- und Transformationsfonds stellt genug Mittel bereit.
Stellen Sie sicher, alle Anforderungen und Antragsprozesse zu kennen. Starten Sie frühzeitig, um maximale Vorteile zu nutzen.
Häufig gestellte Fragen
Für die KfW-Förderung einer Wärmepumpe 2024 müssen Sie bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass das Gerät in einem Sondereigentum installiert wird und den Klima- und Energieeffizienzrichtlinien entspricht.
Das Antragsverfahren für die Förderung umfasst mehrere Schritte. Zuerst müssen Sie einen Antrag bei der KfW stellen. Anschließend wird geprüft, ob alle Bedingungen erfüllt sind, bevor die Förderung gewährt wird.
Bei der Antragstellung müssen alle personenbezogenen Daten gemäß der DSGVO verarbeitet werden. Das bedeutet, dass Ihre Daten sicher und vertraulich behandelt werden.
Ja, es ist möglich, eine Förderung zu erhalten, auch wenn Sie Schulden haben. Allerdings kann dies Ihre Kreditwürdigkeit beeinflussen und sollte im Vorfeld mit einem Finanzberater besprochen werden.
✍️ Geschrieben von:
Sebastian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Wärmepumpen und erneuerbarer Energien, war früher selbständiger Heizungsbauer. Mit seinem fundierten Wissen über Wärmepumpentechnologie und praktischer Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.