Förderung für Wärmepumpe: Was ändert sich 2025?

Viele Hauseigentümer fragen sich, wie die Förderung für eine Wärmepumpe 2025 aussieht. Ab 2025 ändern sich die Fördersätze und Bedingungen in Deutschland. In diesem Artikel erfährst du, welche neuen Möglichkeiten es gibt und worauf du achten musst.

💡 Zusammenfassung
  • Ab 2025 gilt eine Basisförderung von 30 %. Ein Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % wird bis 2028 angeboten. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %.
  • Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 € können einen Einkommensbonus von 30 % erhalten. Bis zu 70 % der Kosten sind förderfähig, maximal 21.000 €.
  • Nur Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln werden ab 2028 gefördert. Außengeräte müssen mindestens 5 dB leiser als der Grenzwert sein.
  • Förderanträge erfordern die Einbindung eines Fachunternehmens. Eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 ist Pflicht.
  • Luft-Wasser-Wärmepumpen kosten nach Förderung etwa 15.500 €, Sole-Wasser-Wärmepumpen rund 28.500 €. Hybridsysteme im Neubau können bis zu 70 % Förderung erhalten.
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Aktuelle Fördermöglichkeiten für Wärmepumpen

Es gibt finanzielle Unterstützung für den Einbau von Wärmepumpen. Verschiedene Programme helfen Hausbesitzern, Heizkosten zu sparen.

Zuschüsse und Kredite

Hausbesitzer können für eine Wärmepumpe bis zu 70 % Förderung erhalten. Der maximale Zuschuss beträgt 21.000 € bei förderfähigen Kosten bis 30.000 €. Haushalte mit einem Einkommen unter 90.000 € profitieren von günstigen Krediten.

Die Zinssätze liegen hier zwischen 0,01 % und 1,87 %.

Die KfW bietet dazu spezielle Kredite an. Für Wohngebäude, wie Eigentumswohnungen, gibt es Kredit Nr. 358 und 359 mit Beträgen bis zu 120.000 € pro Wohneinheit. Nichtwohngebäude können über Kredit Nr.

523 bis zu 5 Mio. € je Projekt finanzieren. Diese Programme unterstützen die Heizungsförderung und die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Die Wärmewende gelingt durch kluge Förderung und nachhaltige Energieversorgung.

Förderprogramme von KfW und BAFA

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bietet Zuschüsse und Kredite für Wärmepumpen an. Mit dem Zuschuss Nr. 458 können bis zu 70 % der Kosten gefördert werden. Für Effizienzhäuser gibt es Kredite von bis zu 150.000 €.

Tilgungszuschüsse erleichtern die Rückzahlung. In Nordrhein-Westfalen (NRW) unterstützt ein regionales Programm mit 25 % der Kosten, maximal jedoch 1.500 Euro pro Anlage.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert ebenfalls Wärmepumpenheizungen durch die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Der Fokus liegt auf erneuerbaren Energien und energieeffizienten Heizungsanlagen.

Bonuszahlungen sind möglich, wenn Photovoltaikanlagen oder Batteriespeicher eingebunden werden. Fachhandwerker müssen die Installation übernehmen, um Förderungen zu sichern.

Die Förderung für eine Wärmepumpe 2025 beinhält Regionale Programme, bis zu 70% Zuschüsse, Kredite, KfW-Programme, sowie BAFA-Programme.

Änderungen der Wärmepumpen-Förderung ab 2025

Ab 2025 ändern sich die Förderbedingungen für Wärmepumpen. Neue Boni und mögliche Kürzungen sollen die Förderung an Klimaschutz-Ziele anpassen.

Neue Fördersätze und Boni

Die Basisförderung bleibt bei 30 %. Ein zusätzlicher Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % gilt bis 2028. Danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %. Der Effizienzbonus bringt weitere 5 %, wenn die Wärmepumpe eine hohe Jahresarbeitszahl (JAZ) erreicht.

Haushalte mit weniger als 40.000 € Einkommen erhalten einen Einkommensbonus von 30 %.

Maximal können Hausbesitzer bis zu 70 % der Kosten zurückbekommen. Das entspricht maximal 21.000 €Förderanträge müssen rechtzeitig gestellt werden. KfW-Förderung und Bundesförderung für effiziente Gebäude fallen hierunter.

Diese Boni fördern Heizen mit erneuerbaren Energien und senken CO2-Emissionen.

Geplante Kürzungen und Anpassungen

Ab 2028 gibt es Förderungen nur für Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln. Die Zuschüsse sinken schrittweise. Bis 2028 verringert sich der Klimageschwindigkeitsbonus alle zwei Jahre um 3 %.

Heizsysteme müssen strenger geprüft werden. Außengeräte dürfen den Grenzwert für Geräuschemissionen um mindestens 5 dB unterschreiten.

Die CO2-Steuer steigt ab 2025 auf 55 Euro pro Tonne. Das macht fossile Heizsysteme teurer und setzt auf erneuerbare Energien. Kommunale Wärmeplanung wird wichtiger. So soll das Gebäudeenergiegesetz (GEG) eingehalten werden.

Heizwärme aus Luft-Wasser-Wärmepumpen oder Sole-Wasser-Wärmepumpen kann dadurch attraktiver werden.

Aspekt2025
BasisförderungUnverändert bei 30 % der förderfähigen Kosten
KlimageschwindigkeitsbonusUnverändert bei +20 %
EinkommensbonusUnverändert bei +30 %
EffizienzbonusUnverändert bei +5 %
Maximale FörderungUnverändert bei 70 % der förderfähigen Kosten
Maximalbetrag pro WohneinheitUnverändert bei 21.000 €
Technische AnforderungenUnverändert bei JAZ ≥ 3,0
Smart-Meter-GatewayNeu: Anschluss an zertifiziertes Smart-Meter-Gateway erforderlich
Sperrfrist bei FörderanträgenNeu: 6 Monate Sperrfrist bei Verzicht auf eine Förderzusage
Budget für FörderungReduziert auf 14,35 Milliarden €, jedoch keine Kürzungen bei Wärmepumpen

Voraussetzungen für die Förderung 2025

2025 werden klare Regeln für den Förderantrag gelten. Fachunternehmen spielen eine wichtige Rolle bei der Installation von Wärmepumpen.

Technische Anforderungen

Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen. Außengeräte dürfen nicht lauter als 5 dB unter dem zulässigen Grenzwert sein. Eine genaue Heizlastberechnung ist Pflicht.

Fachleute müssen den hydraulischen Abgleich durchführen.

Wärmemengen- und Stromzähler sind erforderlich. Diese überwachen den Energieverbrauch. Eine luft-luft-wärmepumpe oder wasser-wasser-wärmepumpe muss die Vorgaben der Bundesregierung erfüllen.

Nur dann erfolgt der Zuwendungsbescheid. Erdwärme-Systeme brauchen ebenfalls die passende Technik.

Einbindung eines Fachunternehmens

Ein Fachunternehmen muss vor Antragstellung eingebunden werden. Ein Liefer- oder Leistungsvertrag ist Pflicht. Die KfW-Förderung verlangt den Nachweis durch Profis. Fachbetriebe sichern, dass die Effizienzvorgaben der BEG-Richtlinie erfüllt sind.

Nur Bewohner:innen im eigenen Haus dürfen diese Förderung beantragen.

Bis zu 70 % der Kosten können gedeckt werden. Dokumente vom Fachunternehmen sind nötig. Förderprogramme unterstützen erneuerbare Energien wie Gaswärmepumpen und Elektroheizungen.

Fachfirmen garantieren den richtigen Einbau und die Einhaltung aller Anforderungen.

Förderfähige Wärmepumpentypen

Wärmepumpen helfen, erneuerbare Energien effizient zu nutzen. Sie eignen sich für verschiedene Gebäudearten und Heizsysteme.

Für Neubau und Altbau

Neubauten profitieren oft von modernen Heizsystemen. Wärmepumpen mit Internetsteuerung und gedämmten Heizungsrohren sind hier ideal. Die Nutzung erneuerbarer Energien ist vorgeschrieben, und Hybridsysteme können bis zu 70 % gefördert werden.

Gebäudenetzanschlüsse zählen außerdem zu den förderfähigen Kosten.

Bei Altbauten gelten andere Voraussetzungen. Anlagen, die älter als zwei Jahre sind, können durch Optimierungsmaßnahmen bis zu 20 % Förderung erhalten. Eine Kombination aus Wärmepumpe und erneuerbarer Wärmequelle eignet sich gut, um Anforderungen zu erfüllen und die Steuererleichterung zu sichern.

Luft-Wasser- und Sole-Wasser-Wärmepumpen

Luft-Wasser-Wärmepumpen kosten ohne Förderung zwischen 27.000 und 40.000 Euro. Mit einer Förderung von 55 % sinkt der Preis auf etwa 15.500 Euro. Sie eignen sich besonders für Alt- und Neubauten und nutzen die Umgebungsluft zum Heizen.

Diese sind beliebt, da sie einfach zu installieren sind.

Sole-Wasser-Wärmepumpen, auch Erdwärmepumpen genannt, nutzen die Wärme aus dem Boden. Diese Systeme kosten rund 45.000 Euro. Nach einer Förderung von 55 % liegen die Kosten bei etwa 28.500 Euro.

Sie bieten hohe Effizienz, sind jedoch teurer in der Installation.

Fazit

Die Förderung für eine Wärmepumpe bleibt 2025 erhalten. Eigentümer:innen von Wohnungen können bis zu 70 % Zuschuss bekommen. Der maximale Betrag liegt bei 21.000 €. Dafür muss die Investition bei höchstens 30.000 € liegen.

Der Geschwindigkeitsbonus wird jedoch schrittweise reduziert.

Klimaanlagen oder Wärmepumpen-Anträge können online über “Meine KfW” gestellt werden. Fördermittel könnten durch die Haushaltskrise begrenzt sein. Der Bundesverband Wärmepumpe empfiehlt schnelle Anträge, um Kürzungen zu vermeiden.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Förderung für Wärmepumpen ab 2025?

Ab 2025 beträgt die Basisförderung 30 %. Ein zusätzlicher Klimageschwindigkeitsbonus von 20 % wird bis 2028 angeboten, danach sinkt er alle zwei Jahre um 3 %. Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 € erhalten einen Einkommensbonus von weiteren 30 %, sodass insgesamt bis zu 70 % der Kosten förderfähig sind. Der maximale Zuschuss beträgt 21.000 €.

Welche Voraussetzungen gelten für die Förderung?

Wärmepumpen müssen eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0 erreichen und Außengeräte dürfen maximal 5 dB unter dem zulässigen Grenzwert für Geräuschemissionen liegen. Zudem ist die Einbindung eines Fachunternehmens Pflicht, das die Installation und den hydraulischen Abgleich übernimmt. Förderfähige Wärmepumpen müssen die technischen Vorgaben des Gebäudenergiegesetzes (GEG) erfüllen.

Welche Wärmepumpentypen sind förderfähig?

Förderfähig sind Luft-Wasser-Wärmepumpen, Sole-Wasser-Wärmepumpen (Erdwärme) und Hybridsysteme. Ab 2028 werden nur noch Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln gefördert. Luft-Wasser-Wärmepumpen sind kostengünstiger und einfacher zu installieren, während Sole-Wasser-Wärmepumpen eine höhere Effizienz bieten, aber teurer in der Anschaffung und Installation sind.

Wie verändern sich die Förderbedingungen ab 2025?

Ab 2025 bleibt die Basisförderung bei 30 %, der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt jedoch alle zwei Jahre um 3 %. Nur Wärmepumpen mit natürlichen Kältemitteln werden ab 2028 gefördert. Außengeräte müssen strengere Lärmschutzvorgaben erfüllen. Die CO₂-Steuer wird erhöht, wodurch fossile Heizsysteme unattraktiver werden, und die Förderbedingungen sollen stärker an Klimaschutzziele angepasst werden.

Wie kann man eine Förderung beantragen?

Förderanträge müssen vor der Installation gestellt werden und erfordern die Einbindung eines Fachunternehmens. Anträge können online über die Plattform “Meine KfW” eingereicht werden. Der Nachweis über die Einhaltung der technischen Anforderungen sowie ein hydraulischer Abgleich sind verpflichtend. Für regionale Förderprogramme gelten teilweise abweichende Bedingungen.

✍️ Geschrieben von:
Sebastian Fischer
Chefredakteur Wärmepumpen

Sebastian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Wärmepumpen und erneuerbarer Energien, war früher selbständiger Heizungsbauer. Mit seinem fundierten Wissen über Wärmepumpentechnologie und praktischer Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.