Wärmepumpe Förderung 2025 NRW: Aktuelle Informationen

Viele fragen sich, wie die Wärmepumpe Förderung 2025 NRW aussieht. Die Fördermittel könnten kleiner werden, aber sie bleiben bestehen. In diesem Artikel erfährst du alles Wichtige zu Regeln, Voraussetzungen und Programmen.

Bleib dran und informiere dich!

💡 Zusammenfassung
  • Die Wärmepumpen-Förderung 2025 bleibt bestehen, trotz Kürzungen im Klima- und Transformationsfonds (KTF). Haushalte können bis zu 70 % der Kosten gefördert bekommen, maximal 21.000 € pro Einfamilienhaus.
  • Ab dem 27. Februar 2024 können Eigentümer*innen Anträge für selbst genutzte Immobilien stellen. Voraussetzungen sind Effizienzhausstandards wie Effizienzhaus 55 und die Zusammenarbeit mit zertifizierten Fachfirmen.
  • Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 € brutto erhalten bis zu 30 % Einkommensbonus zusätzlich. Für alle Projekte gilt eine Umsetzungsfrist von 36 Monaten nach Zusage.
  • Progres.nrw fördert bis zu 25 % der Kosten in NRW. Der maximale Zuschuss beträgt 21.000 €. Kombinationen mit BEG ermöglichen bis zu 60 % Gesamtförderung.
  • Ein Effizienzbonus von 5 % wird gewährt, wenn natürliche Kältemittel genutzt werden. Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) verbessert zudem die Förderung.
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Aktuelle Regelungen zur Wärmepumpen-Förderung 2025

Die Bundesregierung kürzt den Klima- und Transformationsfonds (KTF) 2025 um 2,4 Milliarden Euro. Dennoch bleiben 14,35 Milliarden Euro im Fonds. Laut Robert Habeck endet die Förderung für Heizungsanlagen und Wärmepumpen nicht.

Ein Sprecher des BMWK bestätigte, dass ungenutzte Mittel aus dem KTF umgeschichtet werden können. Maximal förderfähig sind Investitionen von bis zu 30.000 € je Einfamilienhaus.

Der Zuschuss beträgt bis zu 70 %, also maximal 21.000 €.

Am 27. Februar 2024 startet die KfW-Antragsstellung für selbstnutzende Eigentümer*innen. Häuser müssen gewisse Effizienzstandards erfüllen, wie z.B. Effizienzhaus 55. Fördersummen hängen vom Zustand der Immobilie und der Energiequelle ab.

Gaswärmepumpen oder Systeme mit Biomethan könnten ebenfalls berücksichtigt werden, je nach Regelungen des EEWärmeG.

Voraussetzungen für die Förderanträge

Für den Antrag müssen klare Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört oft die Nutzung erneuerbarer Energien wie Erdwärme oder Abwärme.

Eigentümer*innen als Antragsteller

Nur Eigentümer*innen, die ihre Immobilie selbst nutzen, können einen Antrag stellen. Haushalte mit weniger als 40.000 € brutto im Jahr erhalten bis zu 30 % Einkommensbonus. Nach der Zusage bleibt 36 Monate Zeit für die Umsetzung.

Eine Fristverlängerung ist nicht möglich. Maßnahmen, die vor dem 31.08.2024 starten, können bis zum 30.11.2024 nachträglich beantragt werden.

Einbindung eines zertifizierten Fachunternehmens

Fachunternehmen mit Zertifizierung müssen die Installation übernehmen. Diese erfüllen die Effizienzanforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG). Ohne Fachbetrieb gibt es keinen Zuwendungsbescheid.

Nur geprüfte Firmen dürfen die Arbeiten ausführen.

Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht die Förderung um 5 %. Fachbetriebe stellen sicher, dass alle technischen Richtlinien eingehalten werden. Die Bestätigung zum Antrag (BzA) und die Bestätigung nach Durchführung (BnD) sind erforderlich.

Sie zeigen, dass das Projekt den Vorgaben entspricht.

Fachbetriebe sichern Qualität und Förderung.

Förderantraganforderungen für die Wärmepumpe Förderung 2025 in NRW

Förderfähige Wärmepumpen

Moderne Wärmepumpen helfen, Energie zu sparen und die Umwelt zu schützen. Sie eignen sich besonders für Häuser mit guter Dämmung und Anwendungen gemäß dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz.

Anforderungen an die Technik

Die Wärmepumpe muss die Effizienzanforderungen der BEG-Richtlinie erfüllen. Modelle mit A+++ sind besonders förderfähig. In kalten Regionen wie Norwegen oder Schweden zeigt sich deren hohe Leistung.

Eine gute Jahresarbeitszahl (JAZ) ist wichtig. Sie sollte mindestens 4,5 betragen.

Nur Systeme, die erneuerbare Energien nutzen, werden anerkannt. Die Technik muss für Heizwärme und Klimaanlagen geeignet sein. Fachunternehmen prüfen, ob alle Vorgaben stimmen. Ein passender Förderrechner (Version 3.4) hilft bei der Auswahl.

Einsatz bei Komplettsanierungen

Komplettsanierungen profitieren von Förderungen wie dem KfW-Programm 261. Hier gibt es einen Tilgungszuschuss, der die Kosten senkt. Ab 2024 übernimmt die KfW fast alle Heizungsförderungen.

Für Sanierungen in NRW bietet das Programm progres.nrw bis zu 25 % Zuschuss der Ausgaben. Wärmepumpen in Kombination mit erneuerbaren Energien spielen dabei eine große Rolle. Bis zu 70 % der Kosten können insgesamt erstattet werden.

Solche Maßnahmen fördern den Klimaschutz und tragen zur Wärmewende bei. Eigentümer*innen von Häusern oder Eigentumswohnungen können Anträge stellen. Fachunternehmen übernehmen die Einbindung moderner Technik.

Diese Schritte helfen, fossile Energien zu ersetzen und globale Erwärmung zu bremsen.

Förderprogramme im Überblick

Es gibt verschiedene Förderprogramme, die den Einbau von Wärmepumpen unterstützen. Diese helfen Hauseigentümer*innen, die Klimawende aktiv zu gestalten und effizienter zu heizen.

📋 Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt die Klimawende. Sie fördert Heizsysteme wie Wärmepumpen.

  • Zuschuss Nr. 458 deckt bis zu 70 % der förderfähigen Kosten ab.
  • Die KfW bietet Kreditprogramm Nr. 261 an, das Komplettsanierungen mit Tilgungszuschuss unterstützt.
  • Eigentümer*innen können ab dem 27.02.2024 Anträge für selbstgenutzte Immobilien stellen.
  • Mehrfamilienhäuser und WEG können Anträge ab Mai 2024 einreichen.
  • Ergänzungskredit Nr. 358 oder Nr. 359 gewährt bis zu 120.000 € pro Wohneinheit mit Zinsvorteil.
  • Nichtwohngebäude erhalten bis zu 5 Mio. € je Vorhaben über Kredit Nr. 523 der KfW.

📋 Regionale Förderprogramme in NRW

Regionale Förderprogramme in NRW bieten finanzielle Unterstützung für Wärmepumpen. Progres.nrw ist ein wichtiges Programm mit attraktiven Zuschüssen.

  1. Eigentümer*innen können bis zu 25 % ihrer Kosten erstattet bekommen.
  2. Die maximale Investitionssumme beträgt 30.000 € je Einfamilienhaus.
  3. Bis zu 21.000 € kann als Förderung gewährt werden, also 70 % der Gesamtkosten.
  4. Anträge müssen vor dem 31.08.2024 eingereicht werden, Fristverlängerung bis 30.11.2024 möglich.
  5. Über ein Drittel der Energie in Deutschland wird in Gebäuden verbraucht, daher sind solche Programme essenziell.
  6. Fortschritte bei erneuerbaren Energien ergänzen diese Förderungen (z.B., +18 % Strom aus Windkraftwerken).

Fazit

Die Wärmepumpen-Förderung in NRW bleibt 2025 attraktiv. Haushalte mit einem Einkommen unter 40.000 € erhalten bis zu 30 % Bonus. Insgesamt sind bis zu 60 % Förderung durch Kombination mit der BEG möglich.

Die maximale Fördersumme von 21.000 € gilt für Einfamilienhäuser mit einer Investitionssumme bis 30.000 €.

Ein Effizienzbonus von 5 % wird für natürliche Kältemittel angeboten. Trotz Kürzungen im Bundesbudget bleibt der Einbau eine lohnende Investition. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BAFA spielen hier zentrale Rollen.

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Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die maximale Förderung für Wärmepumpen in NRW 2025?

Die maximale Förderung beträgt 70 % der Kosten, also bis zu 21.000 € pro Einfamilienhaus. Kombinationen mit der BEG-Förderung können bis zu 60 % Gesamtförderung ermöglichen.

Wer kann einen Förderantrag stellen?

Nur Eigentümer*innen, die ihre Immobilien selbst nutzen, können Anträge stellen. Haushalte mit einem Jahreseinkommen unter 40.000 € brutto erhalten zusätzlich bis zu 30 % Einkommensbonus.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden, um die Förderung zu erhalten?

Die Immobilie muss Effizienzstandards wie das Effizienzhaus 55 erfüllen, und die Installation muss von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. Die Wärmepumpe muss mindestens 65 % erneuerbare Energien nutzen.

Gibt es regionale Förderprogramme in NRW?

Ja, das Programm progres.nrw bietet bis zu 25 % Zuschuss der Kosten. Es kann mit der BEG kombiniert werden, wodurch bis zu 70 % der Gesamtkosten gedeckt werden.

Wann und wie können Anträge gestellt werden?

Anträge können ab dem 27. Februar 2024 über die KfW gestellt werden. Für Projekte, die vor dem 31. August 2024 starten, ist eine nachträgliche Antragstellung bis zum 30. November 2024 möglich. Die Umsetzung muss innerhalb von 36 Monaten nach Zusage erfolgen.

✍️ Geschrieben von:
Sebastian Fischer
Chefredakteur Wärmepumpen

Sebastian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Wärmepumpen und erneuerbarer Energien, war früher selbständiger Heizungsbauer. Mit seinem fundierten Wissen über Wärmepumpentechnologie und praktischer Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.