Die KfW 458 Förderung, bezuschusst klimafreundliche Heizsysteme für bestehende Wohngebäude in Deutschland. Mit dem Zuschuss kannst du bis zu 70 % der förderfähigen Kosten abdecken, maximal jedoch 30.000 Euro für Einfamilienhäuser.
Diese Förderung zielt darauf ab, den Einsatz von Wärmepumpen und solarthermischen Anlagen zu unterstützen. Anträge müssen vor Arbeitsbeginn und seit dem 01.09.2024 gestellt werden.
Eigentümer von Wohnimmobilien und Unternehmen können diese Förderungen beantragen, um die Energieeffizienz ihrer Gebäude zu verbessern.
💡 Zusammenfassung
- Die KfW unterstützt klimafreundliche Heizsysteme in Deutschland. Mit der Zuschuss Nr. 458 kannst du bis zu 70 % der Kosten decken, maximal 30.000 Euro für Einfamilienhäuser.
- Eigentümer von Wohnimmobilien und Unternehmen können ab dem 01.09.2024 Anträge stellen. Der Antrag muss vor Beginn der Arbeiten eingereicht werden.
- Förderfähige Projekte umfassen solarthermische Anlagen, Biomasseheizungen und elektrische Wärmepumpen. Auch die Fachplanung und Baubegleitung können gefördert werden.
- Der Basisantrag bietet bis zu 30.000 Euro für Einfamilienhäuser und gestaffelte Beträge für Mehrfamilienhäuser. Ein Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro ist möglich.
- Änderungen an der Anlagentechnik müssen über “Meine KfW” gemeldet werden. Kombinationsmöglichkeiten mit anderen KfW-Programmen bringen zusätzliche finanzielle Vorteile.
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Voraussetzungen für die Förderung
Damit Sie den Zuschuss Nr. 458 erhalten, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Dazu gehören sowohl Anforderungen an den Empfänger als auch an das geförderte Projekt.
Wer wird gefördert?
Eigentümer von selbstgenutzten oder vermieteten Einfamilienhäusern erhalten die Förderung. Auch Besitzer von Mehrfamilienhäusern und Eigentumswohnungen in WEG sind förderberechtigt.
Einzelunternehmen und Freiberufler können ebenfalls profitieren.
Zudem unterstützt die KfW 458 kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Sie alle können den Zuschuss für klimafreundliche Heizungen wie Wärmepumpen beantragen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um eine einzelne Wohneinheit oder ein größeres Projekt handelt.
Welche Projekte sind förderfähig?
Solarthermische Anlagen und Biomasseheizungen können die Förderung erhalten. Elektrisch angetriebene Wärmepumpen und Wasserstofffähige Heizungen sind ebenfalls förderfähig. Die Maßnahme muss Energieeffizienz erhöhen oder erneuerbare Energien steigern.
Wohnungseigentümergemeinschaften profitieren von dieser Förderung. Auch Effizienzhäuser und Gemeinschaftseigentum zählen zu den förderfähigen Projekten. Brennstoffzellenheizungen sind eine weitere Option.
Maßnahmen wie diese tragen zur Energiewende bei und senken die Kosten langfristig.
Förderfähige Kosten umfassen auch die Fachplanung und Baubegleitung. Diese zusätzlichen Kosten erhöhen den Zuschuss und unterstützen die Umstellung auf innovative Heizungstechnik.
Antragstellung und wichtige Hinweise
Es ist wichtig, den Antrag rechtzeitig zu stellen. Achten Sie auf die korrekten Nachweise für die KfW-Förderung zur Wärmepumpenförderung.
📋 Vorhabensbeginn und Vertragsabschluss
Vor dem Start eines Vorhabens ist die Antragstellung entscheidend. Unten finden Sie eine detaillierte Liste der wichtigen Schritte.
- Antrag vor Beginn der Arbeiten stellen: Stellen Sie den Antrag zur Förderung, bevor Sie mit den Arbeiten beginnen. Dies ist zwingend notwendig für die Wärmepumpenförderung der KfW.
- Eigentümerinnen und Eigentümer von bestehenden Wohngebäuden: Nur diese Gruppe kann den Antrag stellen. Das Gebäude muss mindestens fünf Jahre alt sein.
- Vorhabensbeginn definieren: Der Vorhabensbeginn ist der Start der Maßnahmen vor Ort. Dazu gehört zum Beispiel das erste Bohren oder Graben.
- Vertragsabschluss beachten: Schließen Sie keinen Vertrag ab, bevor der Antrag gestellt ist. Vertragsabschlüsse vor dem Eingangsdatum des Antrags sind nicht förderfähig.
- Bestätigung zum Antrag (BzA) erhalten: Nach Prüfung Ihres Antrags erhalten Sie die Bestätigung zum Antrag von der KfW. Diese berechtigt zur Vertragsunterzeichnung und dem Start des Vorhabens.
- Baubeginn nach BzA: Beginnen Sie erst dann mit den Bauarbeiten, wenn Sie die BzA in Händen halten und alle Formalitäten geklärt sind.
- Dokumentation aller Schritte: Halten Sie jeden Schritt genau fest, um eventuelle Rückfragen oder Prüfungen lückenlos beantworten zu können.
- Förderfähige Projekte identifizieren: Stellen Sie sicher, dass Ihre Projekte unter die förderfähigen Maßnahmen fallen, wie sie im Programm 458 beschrieben werden.
Die exakte Einhaltung dieser Schritte sichert Ihnen die maximale finanzielle Unterstützung durch die KfW-Förderung für effiziente Gebäude (BEG).
📋 Identifizierung und Nachweiseinreichung
Die Identifizierung und Nachweiseinreichung sind wichtige Schritte bei der Antragstellung. Hier sind die notwendigen Punkte:
- Verwende “Meine KfW” ab dem 30.09.2024.
- Registriere dich auf der Plattform mit deinen Daten.
- Reiche deine Bestätigung nach Durchführung (BnD) ein.
- Lade die Rechnungen deiner Wärmepumpe hoch.
- Achte darauf, dass alle Dokumente lesbar und vollständig sind.
- Prüfe den Status deines Antrags regelmäßig online.
- Setze dein Vorhaben innerhalb von 36 Monaten um.
Diese Schritte helfen dir, deinen Förderantrag korrekt abzuschließen und so von der KfW-Förderung zu profitieren.
Höhe und Berechnung des Zuschusses
Der Zuschuss für die Wärmepumpenförderung hängt von mehreren Faktoren ab. Zusätzlich zu den Basisanträgen gibt es verschiedene Zusatzanträge, die beeinflussen können, wie viel Geld man bekommt.
Basisantrag vs. Zusatzantrag
Der Basisantrag und der Zusatzantrag bieten verschiedene Vorteile bei der Wärmepumpenförderung. Hier sind die Unterschiede in einer Tabelle zusammengefasst:
Kriterium | Basisantrag | Zusatzantrag |
---|---|---|
Förderfähige Kosten | Einfamilienhäuser: bis zu 30.000 Euro | Zusätzliche Kostendeckung bei speziellen Anforderungen |
Förderung pro Wohneinheit | Mehrfamilienhäuser: 30.000 Euro erste Wohneinheit, 15.000 Euro für zweite bis sechste Wohneinheit | 8.000 Euro ab siebter Wohneinheit |
Spezielle Zuschläge | Emissionsminderungszuschlag von 2.500 Euro | Klimageschwindigkeitsbonus, Einkommensbonus unter bestimmten Bedingungen |
Anforderungen | Standardförderung für Wärmepumpensysteme | Zusätzliche Planung und Baubegleitung |
Einfamilienhäuser können maximal 30.000 Euro gefördert bekommen. Mehrfamilienhäuser profitieren von gestaffelten Förderbeträgen. Der Emissionsminderungszuschlag beträgt 2.500 Euro. Ein Klimageschwindigkeitsbonus und Einkommensbonus sind möglich.
Förderung von Fachplanung und Baubegleitung
Die KfW unterstützt die Fachplanung und Baubegleitung bei der Installation einer Wärmepumpe. Das bedeutet, dass Kosten für Berater oder Ingenieure, die das Projekt betreuen, gefördert werden.
Dadurch sollen Projekte effizienter und professioneller umgesetzt werden.
Beispielsweise kann bei einem Miteigentumsanteil von 5 % einen Zuschuss von 2.397,50 Euro erhalten werden. Eigentümergemeinschaften können bis zu 137.000 Euro Förderung für zehn Wohneinheiten erhalten.
So wird gewährleistet, dass alle nötigen Planungs- und Bauprozesse optimal ablaufen.
Nach der Antragstellung
Nach der Antragstellung kann sich die Anlagentechnik ändern. Es gibt dazu auch Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Produkten.
Änderungen in der Anlagentechnik
Änderungen an der Anlagentechnik müssen über “Meine KfW” eingereicht und dokumentiert werden. Damit die Förderung weiterhin gilt, sind genaue Nachweise erforderlich. Hausbesitzer, die ihre Wärmepumpe ändern oder upgraden wollen, müssen die neuen technischen Details angeben.
Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Förderung; entscheidend ist die Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln. Hausbesitzer sollten deshalb sicherstellen, dass alle Änderungen korrekt und rechtzeitig gemeldet werden.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) prüft jede Änderung individuell.
📋 Kombinationsmöglichkeiten mit anderen Produkten
Man kann die Förderung für Wärmepumpen mit anderen KfW-Programmen kombinieren. Das bringt zusätzliche finanzielle Vorteile.
- KfW-Darlehen: Nutze den günstigen Kredit zusammen mit dem Zuschuss. Das reduziert deine Gesamtkosten.
- Solarthermie: Kombiniere die Wärmepumpe mit Solarthermie-Anlagen. Diese Kombination erhöht die Energieeffizienz.
- Effizienzhaus-Paket: Setze auf das Effizienzhaus-Paket, um weitere Zuschüsse zu bekommen.
- Fachplanung und Baubegleitung: Hole dir Unterstützung von Experten bei Planung und Bau der Anlage.
Diese Kombinationen ermöglichen es dir, noch mehr Geld zu sparen und dein Zuhause energieeffizienter zu gestalten.
Schlussfolgerung
Die KfW 458 Förderung bietet eine großartige Chance. Eigentümer können bis zu 70 % der Kosten zurückbekommen. Die Maßnahmen machen den Einsatz erneuerbarer Energien attraktiver.
Der Antrag ist einfach, wenn man die Voraussetzungen kennt. Nutzen Sie diese Möglichkeit und machen Sie Ihr Zuhause effizienter.
Häufig gestellte Fragen
Die KfW 458 Förderung unterstützt den Einbau von Wärmepumpen in Wohngebäuden. Sie gehört zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Eigentümer von Wohnimmobilien, einschließlich Sonder- und Gemeinschaftseigentum, können die Heizungsförderung beantragen.
Die KfW Förderung kann mit einem zinsgünstigen Immobilienkredit kombiniert werden, um die Kosten für erneuerbare Energien zu senken.
Die Wärmepumpe muss bestimmte Effizienzstandards erfüllen und in einem förderfähigen Gebäude installiert werden, das den Richtlinien der BEG entspricht.
✍️ Geschrieben von:
Sebastian, ein erfahrener Experte mit über zehn Jahren Erfahrung im Bereich Wärmepumpen und erneuerbarer Energien, war früher selbständiger Heizungsbauer. Mit seinem fundierten Wissen über Wärmepumpentechnologie und praktischer Erfahrung bietet er wertvolle Einblicke und praxisnahe Ratschläge. Seine Expertise erstreckt sich auf die Planung und Umsetzung von Wärmepumpenanlagen sowie auf das Verständnis für aktuelle Trends und Entwicklungen im Bereich erneuerbarer Energien.